Drucksache - 1289/XVIII  

 
 
Betreff: Jugendraum an Sportverein zurückgeben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Vorberatung
09.02.2010 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
02.03.2010 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
06.04.2010 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
04.05.2010 
37. öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
01.06.2010 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
06.07.2010 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung Schule 06-07-2010
Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 01.09.2010 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Jugendraum am Standort der Havelland Grundschule wieder dauerhaft einem Sportverein zur Verfügung zu stellen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Zur Erörterung der Situation an der Havelland Grundschule fand bereits am 23.06.2010 ein Gespräch mit Vertretern der Schule, des Bezirkssportbundes, des Sportvereins SG TMBW und des Sportamtes statt.

 

Folgende Festlegungen wurden einvernehmlich getroffen:

 

1. Ab dem 01.09.2010 erfolgt eine weitgehende Doppelnutzung des Jugend­rau­mes. Der abtrennbare Bereich des Jugendraumes bleibt ausschließlich der Nutzung durch die Ganztagsbetreuung vorbehalten. Der restliche Teil des Jugendraumes (ca. 2/3 der Gesamtfläche des Raumes) wird zeitlich wie folgt zwischen Schule und Sportverein aufgeteilt. Bis 16.00 Uhr wird der Jugendraum im Rahmen der Ganztagsbetreuung durch den freien Träger TÄKS e.V. genutzt. Nach 16.00 Uhr steht der Jugendraum der SG TMBW zur Verfügung.

 

2. Die SG TMBW stellt sicher, dass bei Nutzung des Jugendraumes immer ein Trainer/ eine Trainerin bzw. eine Aufsichtsperson im Raum ist.

 

3. Der SG TMBW werden durch die Havelland-Grundschule Schränke zur Aufbe­wahrung von Sportutensilien /-zubehör zur Verfügung gestellt. Über die Auf­stel­lung der Schränke verständigen sich die Havelland-Grundschule und die SG TMBW bilateral.

 

4. Beginnend mit dem Zeitpunkt der Doppelnutzung finden regelmäßig (vorerst alle zwei Monate) Besprechungen zwischen der Havelland-Grundschule und der SG TMBW statt, um ggf. vorhandene Probleme zu besprechen.

 

5. Um der SG TMBW Zutritt zu dem Jugendraum zu gewährleisten, wird von der Grundschule im Zugangsbereich zu dem Jugendraum ein kleiner Safe mit Zah­lenkombination installiert, in dem der Schlüssel für den Jugendraum aufbewahrt wird. Die SG TMBW hat sicherzustellen, dass die entsprechende Zahlenkombi­nation nur an befugte Personen des Vereins weitergegeben wird.

 

6. Sofern innerhalb der Nutzungszeiten der SG TMBW Schäden im Bereich des Ju­gendraumes verursacht werden, sind diese durch die SG TMBW zu doku­men­tieren. Der Schulhausmeister hat den Jugendraum regelmäßig zu kontrol­lieren.

 

Seit der ersten Septemberwoche 2010 wird der Jugendraum in der Sporthalle der Havelland – Grundschule vom Sportverein SG TMBW genutzt. Die in den vorgenannten Festlegungen vereinbarten Besprechungen zwischen Schulleitung und Verein finden nach Mitteilung des Vereins regelmäßig statt.

 

 

 

 

 
 

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