Drucksache - 1275/XVIII
Am 2.02.2010 wurden zu dem o.g. Antrag die Senatsverwaltung
für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz, die Liga der Wohlfahrtsverbände und die
Kassenärztliche Vereinigung Berlin angeschrieben. Die Antworten sind inzwischen eingegangen und werden als
Anlage beigefügt. Die Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist in Berlin noch nicht erfolgt. Die Senatsverwaltungen hatten bereits 2006 anlässlich eines Runden Tisches Hospiz- und Palliativversorgung im Land Berlin das Thema aufgegriffen und 2007 eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der SAPV eingesetzt, jedoch sind die Vertragsverhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern immer noch nicht erfolgt. Die Liga der Wohlfahrtsverbände versichern in ihrem
Antwortschreiben, dass die Sozialstationen und Pflegedienste der Freien
Wohlfahrtspflege auch kurzfristig in die SAPV einsteigen könnten, wenn es dazu
endlich Versorgungsverträge mit den Krankenkassen in Berlin gäbe. Ein
Anschreiben der Liga an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Verbände
in Berlin AOK Berlin-Brandenburg ist bisher ohne Antwort geblieben. Die medizinische Versorgung schwerst erkrankter und sterbender Patienten in ihrem häuslichen Umfeld wird in Berlin im Rahmen der bestehenden Homecare-Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung erbracht, die für das 1. Quartal 2010 verlängert wurde. Allerdings gilt diese Vereinbarung bisher nur für die palliative Versorgung von onkologischen Patientinnen und Patienten. In Berlin besteht die Absicht, das sehr gut funktionierende Homecare-Modell mit den SAPV-Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses in Einklang zu bringen. Allerdings weisen die Senatorinnen Frau Carola Blum und Frau Katrin Lompscher daraufhin, dass bereits jetzt die Versicherten auch einen Rechtsanspruch auf SAPV, unabhängig von der vertraglichen Umsetzung, durch die Krankenkassen und Leistungserbringer hätten. Die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs könnte jedoch sehr mühsam werden und müsste ggf. bei den Krankenkassen eingeklagt werden. Dieser umständliche und bürokratische Weg kann jedoch weder den meist schwerkranken Patienten noch ihren Angehörigen zugemutet werden. Daher haben die Senatsverwaltungen ein großes Interesse,
dass die Gespräche mit den Krankenkassen und den Leistungserbringern zügig
weiter geführt werden, damit in Berlin endlich Verträge zur SAPV abgeschlossen
werden. Da eine Entscheidung für Gesamtberlin noch aussteht, kann für
die Situation der SAPV in Tempelhof-Schöneberg speziell auch keine Auskunft
erteilt werden. |
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