Drucksache - 1274/XVIII
Das Bezirksamt teilt zu der o.g.
Drucksache folgendes mit: Mit Schreiben vom 23. Dezember 2009
wurde dem Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Herrn Prof. Dr. E.
Jürgen Zöllner, die Drucksache „Lernmittelfreiheit wieder in Berlin
einführen“ mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Dabei wurde betont,
dass der Schulträger dieses Ersuchen unterstützt. Die Staatssekretärin der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Frau Claudia Zinke,
teilt mit Schreiben vom 20. Januar 2010 hierzu folgendes mit: Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat, Herr Senator Prof. Dr. Zöllner hat
Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten. Derzeit sehe ich keine Möglichkeit,
Ihr Anliegen einer Lernmittelfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler
umzusetzen. Ich verweise auf die von meiner
Verwaltung für das Abgeordnetenhaus Berlin zum Antrag der CDU – DS
16/2456 v. 2.6.2009 – in gleicher Angelegenheit erstellte Stellungnahme
vom 31.7.2009 zum Ende der Klassengesellschaft: Lernmittelfreiheit für alle
Schülerinnen und Schüler, beigefügt als Anlage. Mit freundlichen Grüßen Claudia Zinke Text der Anlage: Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU über
Ende der Klassengesellschaft: Lernmittelfreiheit für alle Schülerinnen und
Schüler – Gesetz zur Änderung der Schulgesetzes für das Land Berlin (Drs.
16/2456) Der Senat von Berlin hat eine
Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Chancengleichkeit aller Schülerinnen
und Schüler, unabhängig vom sozioökonomischen Status des Elternhauses, zu
erhöhen. Dazu gehört auch, dass im Land Berlin Lernmittelfreiheit (§ 50 SchulG)
besteht und die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel den Schülerinnen
und Schülern mit Ausnahme der privat zu beschaffenden Lernmittel leihweise zur
Verfügung gestellt werden. Nur die Erziehungsberechtigten oder
volljährigen Schülerinnen und Schüler, die finanziell dazu in der Lage sind,
sind verpflichtet sich bis zu einem Betrag von 100,- € pro Schuljahr an
der Beschaffung der erforderlichen Lernmittel zu beteiligen. Die vollständige
Lernmittelfreiheit besteht bereits für die Bezieherinnen und Bezieher von
Sozialleistungen, der Kreis der von der Zahlung des Eigenanteils Befreiten ist
in § 3 LernmittelVO definiert. Durch die Einführung der
Eigenbeteiligung für den Personenkreis, der aufgrund seines sozialen Status
dazu in der Lage ist, konnte u.a. ein verantwortungsvollerer Umgang mit den
Lernmitteln erreicht werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf zur
Änderung des Schulgesetzes im Zusammenhang mit der Einführung der Integrierten
Sekundarschule vor, die Etablierung von Lernmittelfonds an den Schulen zu
ermöglichen. An den Schulen, die Lernmittelfonds einführen, erwerben die
Erziehungsberechtigten die Lernmittel dann nicht mehr selbst und behalten sie
nach Schuljahresende nicht in ihrem Eigentum, sondern sie beteiligen sich an
deren Erwerb und das Eigentum geht an die Schule über. Dadurch erhöht sich der
Lernmittelfundus der Schule bei gleichzeitiger Reduktion des finanziellen
Aufwandes für die Einzelnen. Die finanzielle Ausstattung der
Schulen mit Sachmitteln wurde bereits mit dem Haushaltsplan 2008/2009
verbessert. Die Ansätze für Lehrmittel wurden gegenüber 2007 (rd. 15 Mio.
€) auf 18,0 Mio. € im Jahr 2008 sowie 21,0 Mio. € im Jahr 2009
erhöht. Eine weitere Steigerung ist für den Haushaltsplan 2010/11 vorgesehen
(2010: 24 Mio. €, 2011: 27 Mio. €). Die Einführung der
Lernmittelfreiheit würde einen Mehrbedarf von aktuell 5,3 Mio. € jährlich
verursachen, der im Rahmen des Haushaltsplans 2010/11 nicht vorgesehen ist. |
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