Drucksache - 1269/XVIII
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Das Bezirksamt hatte von der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob (neben dem bereits an der Spreewald-Grundschule vorhandenen Angebot) in Grundschulen des Bezirks ein Bedarf für weitere Sprachkompetenzklassen besteht.
Um den bedarf bzw. die Möglichkeiten der Einrichtung von Sprachkompetenzklassen an den Grundschulen im Bezirk zu erörtern, wurden Schulen mit einem hohen ndH-Anteil an Schülerinnen und Schülern in einen Diskussionsprozess eingebunden. Die nachfolgend aufgeführten Schulen haben sich an der Diskussion beteiligt:
· 07G01 Spreewald-Grundschule · 07G02 Finow-Grundschule · 07G05 Havelland-Grundschule · 07G10 Teltow-Grundschule · 07G13 Neumark-Grundschule · 07G19 Paul-Simmel-Grundschule · 07G24 Tempelherren-Grundschule · 07G25 Ludwig-Heck-Grundschule · 07G27 Rudolf-Hildebrand-Grundschule · 07G39 Peter-Paul-Rubens-Grundschule
In zwei gemeinsamen Beratungsrunden am 26. April 2010 sowie am 02. September 2010 wurde das Thema zwischen den aufgeführten Schulen, der Schulaufsicht sowie dem Schulamt diskutiert.
Die Spreewald-Grundschule stellte bereits am Anfang der Diskussion dar, dass die in der Drucksache aufgeführte Ausgangslage nicht korrekt ist, da es an der Spreewald-Grundschule bereits seit einigen Jahren kein derartiges Angebot mehr gibt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass nicht genügend Kinder deutscher Herkunft vorhanden sind und zudem die Sprachfähigkeit der Kinder und nicht ihre Herkunft ausschlaggebend seien.
Die Schulleiter und Schulleiterinnen der Grundschulen waren einheitlich der Auffassung, dass die jetzigen Vorbereitungen bei der Zusammensetzung der Klassen im Wesentlichen alle Fragen berücksichtigen, die zu einer ausgewogenen Verteilung innerhalb der Gruppen führen. Hierbei wird auch das Abschneiden der Kinder bei dem ein Jahr vor der Einschulung stattfindenden Sprachtest, der für alle Kinder obligatorisch ist, mit berücksichtigt. Die Schulleitungen waren einheitlich der Meinung, dass die Einrichtung von „Deutsch-Garantie-Klassen“ nicht zielführend wäre und eher diskriminierend auf die anderen Kinder wirken würde.
Eine mögliche Steigerung der Attraktivität der Grundschulen durch die Einführung von „Deutsch-Garantie-Klassen“ wurde daher ebenfalls unisono verneint.
Am 04. Oktober 2010 fand eine abschließende Sitzung zu dem Thema statt, an der auch die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung teilnahmen. Im Verlauf der Diskussion wurde durch die schulpolitischen Sprecher nochmals die Frage aufgeworfen, inwiefern die Einführung sogenannter „Deutsch-Garantie-Klassen“ zu einer Steigerung der Attraktivität insbesondere für bildungsnahe Eltern führen könne. Die anwesenden Schulleiter und Schulleiterinnen blieben im Ergebnis der Diskussion bei der Auffassung, dass die Einrichtung von „Deutsch-Garantie-Klassen“ im Hinblick auf eine angestrebte Steigerung der Attraktivität ihrer Schulen eher kontraproduktiv sei und verneinten einen entsprechenden Bedarf. Die Schulleiter und Schulleiterinnen verwiesen vielmehr darauf, dass an Schulen, an denen Jahrgänge mit einem hohen Anteil an Schülern/Schülerinnen nicht-deutscher Herkunftssprache (mehr als 40 v.H.) vorhanden sind, Frequenzabsenkungen und die Durchführung von Sprachförderunterricht gewährleistet werden müssen, um die Umsetzung der vorhandenen schulischen Konzepte abzusichern. Voraussetzung hierfür sind jedoch insbesondere eine entsprechende personelle Ausstattung (Lehrer) sowie die notwendigen räumlichen Voraussetzungen.
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