Drucksache - 1247/XVIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt bedauert, dass zwei Besucherinnen, die auf die Benutzung von
Elektrorollstühlen angewiesen sind, am Seniorenforum vom 11.12.2009 im Rathaus
Schöneberg nicht teilnehmen konnten. Nach aktuellen Erkenntnissen war die Mechanik des
Schrägaufzuges im Foyer des Rathauses zum Zeitpunkt der Veranstaltung
funktionsfähig. Offenbar haben aber die Kenntnisse über die Bedienung des
Schrägaufzuges bei den zu diesem Zeitpunkt zuständigen Mitarbeitern des
Ordnungsdienstes nicht ausgereicht. Zur Gewährleistung der Sicherheit für die Benutzer
des Aufzuges erfolgt alle zwei Jahre eine Prüfung durch eine zugelassene
Überwachungsstelle, hier durch die DEKRA. Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit werden alle
sechs Monate Wartungsarbeiten durch eine Fachfirma ausgeführt. Unabhängig von diesen technischen Maßnahmen wurden bzw.
werden alle Angehörigen des Ordnungsdienstes auch im Rahmen von
Wiederholungs-schulungen in die Bedienung des Aufzuges eingewiesen. Hierbei
wird auch die Rufanlage, die die Verbindung zur Pförtnerloge herstellt,
geprüft. Die Funktionsfähigkeit der Anlage wurde im übrigen
anlässlich einer vorweihnacht-lichen Feier im Foyer des Rathauses Schöneberg am
27.11.2009 unter Beweis gestellt. Zwei Rollstuhlfahrerinnen nahmen an dieser
Veranstaltung teil, weil sie den Schrägaufzug mit Unterstützung der
diensthabenden Pförtnerin nutzen konnten. Im Einvernehmen mit der bezirklichen Behindertenbeauftragten
sowie der unteren Denkmalschutzbehörde prüft die SE Facility Management
gegenwärtig den Austausch des Schrägaufzuges zugunsten eines modernen
Vertikalaufzuges mit dem Ziel, die Barrierefreiheit in diesem zentralen Bereich
u.a. auch für Kinderwagenfahrer/innen herzustellen und die Bedienbarkeit des
Aufzuges ohne Unterstützung Dritter zu ermöglichen. Im Rahmen der
demnächst anstehenden Mitteilung zur Kenntnisnahme zur Drucks-Nr.
0921/VXIII (Barrierefreiheit herstellen) wird hierzu eine weitere Information
erfolgen. |
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