Drucksache - 1242/XVIII  

 
 
Betreff: Einzelhandelsentwicklung verbessern:
Bezirkliche Selbstbindung für ein Discounter-Moratorium
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt 10.09.2014 Stadtentw.
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2009 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft Vorberatung
28.01.2010 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
13.01.2010 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      
10.02.2010 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
12.05.2010 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
09.06.2010 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sicher zu stellen, dass auf der Grundlage des bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bis zum Ende der XVIII. Wahlperiode in allen aktuellen und zukünftigen Bauleitplanverfahren mit Gewerbegebietsausweisung die Nutzung von Discountmärkten ausgeschlossen werden.

 

Dies soll durch den planungsrechtlichen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen vorgesehen werden. Ausnahmen der Einzelhandelsnutzungen sollen mit Rücksicht auf die geplante und gewünschte Einzelhandelsstruktur möglich sein, betreffen aber keine Discountmärkte.

 

Zu Beginn der neuen Wahlperiode soll das Bezirksamt dann auf der Grundlage der Fortschreibung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept eine Neubewertung vornehmen.

 

 
 

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