Drucksache - 1242/XVIII
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sicher zu stellen, dass auf der Grundlage des bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bis zum Ende der XVIII. Wahlperiode in allen aktuellen und zukünftigen Bauleitplanverfahren mit Gewerbegebietsausweisung die Nutzung von Discountmärkten ausgeschlossen werden.
Dies soll durch den planungsrechtlichen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen vorgesehen werden. Ausnahmen der Einzelhandelsnutzungen sollen mit Rücksicht auf die geplante und gewünschte Einzelhandelsstruktur möglich sein, betreffen aber keine Discountmärkte.
Zu Beginn der neuen Wahlperiode soll das Bezirksamt dann auf der Grundlage der Fortschreibung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept eine Neubewertung vornehmen.
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