Drucksache - 1236/XVIII  

 
 
Betreff: Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Nitschke, BV GindraBezirksamt
  Band, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2009 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.04.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung in Tempelhof-Schöneberg fordert die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, den Gesetzentwurf zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft des Volksbegehrens

"Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück",

mit dem die sofortige Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vorgeschrieben wird, vorbehaltlos und unverfälscht zu übernehmen, so dass die Einleitung der zweiten Phase des Volksbegehrens und gegebenenfalls ein Volksentscheid zu der Sache gegenstandslos werden. …“

 

 

Das Bezirksamt hat den genannten Beschluss dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses übermittelt. Dieser hat den Beschluss an die Vorsitzenden der Fraktionen im Abgeordneten-haus weitergeleitet.

 

In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 28.01.2009 haben sich die Abgeordneten mehrheitlich dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht angeschlossen. In der beschlossenen Drucksache des Abgeordnetenhauses 16/2949 wird dazu u.a. ausgeführt:

 

„Dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens kann das Abgeordnetenhaus sich nicht anschließen. Die Rechtslage der Vergangenheit, aber auch jede neue gesetzliche Initiative, hat den Schutz individueller Rechte und privater Interessen zu respektieren, der grundrechtlichen Schutz genießt und auch das Berliner Abgeordnetenhaus bindet.“  

 

 

 

 
 

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