Drucksache - 1236/XVIII
„Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung in
Tempelhof-Schöneberg fordert die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin
auf, den Gesetzentwurf zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner
Wasserwirtschaft des Volksbegehrens "Schluss mit Geheimverträgen
– Wir Berliner wollen unser Wasser zurück", mit dem die sofortige Offenlegung
der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vorgeschrieben
wird, vorbehaltlos und unverfälscht zu übernehmen, so dass die Einleitung der
zweiten Phase des Volksbegehrens und gegebenenfalls ein Volksentscheid zu der
Sache gegenstandslos werden. …“ Das
Bezirksamt hat den genannten Beschluss dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses
übermittelt. Dieser hat den Beschluss an die Vorsitzenden der Fraktionen im
Abgeordneten-haus weitergeleitet. In der
Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 28.01.2009 haben sich die Abgeordneten
mehrheitlich dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht
angeschlossen. In der beschlossenen Drucksache des Abgeordnetenhauses 16/2949
wird dazu u.a. ausgeführt: „Dem
Gesetzentwurf des Volksbegehrens kann das Abgeordnetenhaus sich nicht
anschließen. Die Rechtslage der Vergangenheit, aber auch jede neue gesetzliche
Initiative, hat den Schutz individueller Rechte und privater Interessen zu
respektieren, der grundrechtlichen Schutz genießt und auch das Berliner Abgeordnetenhaus
bindet.“ |
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