Drucksache - 1209/XVIII  

 
 
Betreff: Wohngeldanträge jetzt im Griff ?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.10.2009 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Jobcenter Entscheidung
25.02.2010 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Bericht über die Auswirkungen des Konzeptes zur Bearbeitung der anhängigen Wohngeldanträge und Verbesserung der Budgetierungszahlen (Drucksache 1111/XVIII)

 

Die im Sommer beschlossenen Maßnahmen zur beschleunigten Abarbeitung der anhängigen Wohngeldanträge haben bis zum Jahresende 2009 gute Ergebnisse gezeigt. Dies wird positive Auswirkungen auch auf die Budgetierung haben.

 

Wichtigstes Ergebnis ist, dass die Zahl der seinerzeit anhängigen Verfahren von rd. 2.700 per 31.12.2009 auf rd. 1.550 vermindert werden konnte. Dies entspricht nicht ganz der nominalen Zielvorgabe, nach der bis zum Jahresende ein Antragsstand von 1.200 Fällen erreicht werden sollte. Der Grund dafür ist, dass in den Herbstmonaten ein höherer Antragseingang, als vorhergesehen (rd. 700 - 750 Eingänge statt 600) festzustellen war. Das eigentliche Ziel, am Jahresende Verfahren einer Größenordnung von ungefähr zwei Monatsmengen anhängig zu haben, wurde demnach zumindest inhaltlich erreicht.

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg liegt damit, was den Bearbeitungsstand angeht, berlinweit gesehen genau im Mittelfeld.

 

Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten haben sich bei der Abarbeitung der (auch älteren) anhängigen Verfahren allerdings vorübergehend erhöht. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg betrug die Bearbeitungszeit im Jahresschnitt durchschnittlich 13,9 Wochen, was etwas länger ist, als der berlinweite Durchschnitt von 12,3 Wochen. Der Bezirk liegt im Ranking der Bearbeitungszeiten jedoch ebenfalls im Mittelfeld.

 

Die Zahl der für die Antragsbearbeitung eingesetzten Mitarbeiter wurde parallel etwas stärker als geplant abgebaut. Von den zum Zeitpunkt des Maßnahmekataloges eingebrachten 16,75 Stellenanteilen werden im Januar 2010 mittlerweile nur noch rd. 13 Stellenanteile verwendet. Zwei weitere Mitarbeiterinnen, die für die Antragsbearbeitung der Wohngeldnovelle aus der Grundsicherung "entliehen" wurden, werden in Kürze zurück gegeben.

 

 

In der Nachschau haben insbesondere drei Maßnahmen zu den obigen Ergebnissen geführt.

 

Neben den Schließwochen hat die vorläufige Einschränkung der Beratungszeiten sowie eine Reduzierung der telefonischen Erreichbarkeit ein zügigeres Aufarbeiten der teilweise sehr lange anhängigen Verfahren ermöglicht. Die Sprechzeiten finden zur Zeit dienstags von 9.00 - 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr statt; die telefonischer Erreichbarkeit ist auf die Zeit von 9.00 - 10.00 Uhr täglich (außer donnerstags) sowie die Sprechzeiten beschränkt.

 

Die Entscheidung, dass zeitaufwändige "Nebenverfahren" (z.B. aus Datenabgleichen, Widersprüchen, Inkassoangelegenheiten usw.) soweit möglich auf das Jahr 2010 verschoben werden sollen, hat zu einem höheren Abbau der "normalen" Wohngeldanträge geführt.

 

Die Vorgabe, dass der Prüf- und Ermittlungsaufwand auf das für den Einzelfall absolut unerlässliche reduziert werden soll, hat zu einem geringeren Zeitaufwand je entschiedenem Antrag geführt.

 

Aus den guten Erfahrungen des zweiten Halbjahres 2009 heraus wurde das Maßnahmepaket zwischenzeitlich (mit Ausnahme der Schließwochen) verlängert. Nach jetziger Einschätzung werden diese Maßnahmen auch für das Jahr 2010 ausreichen und die Bearbeitungssituation weiter entspannen. Das erstrebenswerte Ziel, eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von vier Wochen zu erreichen, wird damit jedoch nicht zu realisieren sein. Dies wird in allen Bezirken nur gelingen, wenn der Senat die Bezirke stärker unterstützt.

Inhalt der Mitteilung zur Kenntnisnahme der beigefügten Anlage.

 
 

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