Drucksache - 1200/XVIII
Wir fragen das Bezirksamt: 1.
Wie
ist der aktuelle Stand zum Verfahren der Erschließungskosten für die Grünanlage
– wie wurden die Widersprüche beantwortet, liegen gerichtliche
Entscheidungen vor? Wie schätzt das Bezirksamt den weiteren Ablauf des
Verfahrens ein? 2.
Welche
Kosten ggf. auch für externe Gutachter, Rechtsanwälte, Gerichte etc. entstehen
zum Vorgang? 3.
Welche
Folgen hinsichtlich der Akzeptanz durch die Bürger erwartet das Bezirksamt
künftig beim Neubau von Grünanlagen? 4.
Hat
das Bezirksamt angesichts der Situation in anderen Bezirken seinen
Ermessensspielraum voll ausgeschöpft, um die Umlage der Erschließungskosten auf
die Anwohner abzuwenden? 5.
Wenn
ja, wie erklärt sich das allgemeine Unverständnis in den Berliner Bezirken über
das Tempelhof-Schöneberger Verfahren bei der Grünanlage Gleditschstraße? |
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