Drucksache - 1194/XVIII
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung
Die BVV wolle beschließen:
§ 18 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt geändert:
1. Es wird ein neuer Absatz 6 eingefügt:
(6) Auf Vorschlag eines Ausschusses kann die BVV jederzeit Unterausschüsse einrichten. Unterausschüsse sollen sich mit Teilaspekten der Aufgaben ihres Ausschusses befassen und diesem Stellungnahmen zuleiten. Die Größe dieser Unterausschüsse soll auf höchstens neun Bezirksverordnete begrenzt sein.
2. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7. |
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