Drucksache - 1194/XVIII  

 
 
Betreff: Änderungsantrag zur Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussHauptausschuss
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.10.2009 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung

 

Die BVV wolle beschließen:

 

 

§ 18 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt geändert:

 

1. Es wird ein neuer Absatz 6 eingefügt:

 

(6) Auf Vorschlag eines Ausschusses kann die BVV jederzeit Unterausschüsse einrichten. Unterausschüsse sollen sich mit Teilaspekten der Aufgaben ihres Ausschusses befassen und diesem Stellungnahmen zuleiten. Die Größe dieser Unterausschüsse soll auf höchstens neun Bezirksverordnete begrenzt sein.

 

 

2. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.

 
 

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