Drucksache - 1191/XVIII  

 
 
Betreff: Bezirklicher Umgang mit Dialogdisplays Teil 1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Umwelt, Natur und VerkehrBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
28.09.2009 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehtl der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 30.09.2009 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt, eine regelmäßige Änderung der Standorte von Dialogdisplays möglichst im Viermontasrhythmus sicherzustellen. Hierzu ist ein nachvollziehbarer Kriterienkatalog zu entwickeln und daraus folgend frühzeitig im Vorfeld eine Auflistung möglicher Standorte mit Prioritätensetzung aufzustellen und dem Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr zur Abstimmung vorzulegen.“

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Eine regelmäßige Änderung der Dialogdisplay-Standorte wurde und wird auch weiterhin vorgenommen. Für die Aufstellungsorte sind dabei folgende Kriterien entscheidend:

 

-          besonders schützenswerte Belange (Schulen, KITA’s, Senioreneinrichtungen)

-          Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal Tempo 30 (bei einer höheren Geschwindigkeit wäre die Aufmerksamkeit im Verkehrsfluss nicht hoch genug, um dem Ziel der Displays gerecht zu werden),

-          ausreichende Sonneneinstrahlung (die Displays werden mit Solarenergie betrieben)

-          verkehrliche Situation (Unfallrate, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc.)

-          etwaige Beschwerden oder Anregungen seitens der Anwohnenden

 

Aktuell sind zwei Displays im Töpchiner Weg vor der Kindertagesstätte, ein Display in der Pallasstraße/Elßholzstraße vor der Kindertagesstätte und Schule, zwei Displays in der Motzstraße vor der Kindertagesstätte und ein Display in der Offenbacher Straße vor der Grundschule aufgestellt.

 

 

 

Eine genau festgelegte Vorplanung erscheint insofern als hinderlich, da es ein flexibles Eingehen auf kurzfristiger bekannt werdende Gefährdungstatbestände oder an die Straßenverkehrsbehörde herangetragene berechtigte Anwohnerwünsche verhindern würde.

 
 

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