Drucksache - 1182/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer
Sitzung am 28.10.2009 folgenden Beschluss: „Die
BVV ersucht das Bezirksamt am nördlichen Ende der Tauernallee bis in den ersten
Teilabschnitt des Muttlerwegs (bis zur
Hausnummer 2b) ein einseitiges Parkverbot einzurichten.“ Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Die o.g. beschlossene
Maßnahme wurde von der Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Direktion
4 ZA VkD 2 gemäß § 45 StVO gegenüber dem Straßenbaulastträger am 27.07.2010
angeordnet. |
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