Drucksache - 1170/XVIII  

 
 
Betreff: LED-Werbeanlage am Gasometer: Auf Vertragserfüllung bestehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Vorberatung
14.10.2009 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
10.02.2010 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 28.10.2009 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Firma "Denkmal Plus“ auf Erfüllung des Vertrages über die Instandsetzung des Gasbehälters aus Erträgen einer LED-Werbeanlage zu bestehen.

 

Der Vertragspartner ist nach Ablauf der vereinbarten Fristen hinsichtlich seiner Instandsetzungs-Pflichten unmittelbar unter Androhung eines Widerrufs der Errichtungs- und Betriebsgenehmigung der Werbeanlage in Verzug zu setzen.

 

Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung zu widerrufen.

 

Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, dem Stadtplanungsausschuss nach Vorliegen eines ersten Rechenschaftsberichts des Vertragspartners über die erzielten Werbeeinnahmen zu berichten, ob das Ergebnis geeignet erscheint, den Vertragszweck zu erfüllen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Zunächst ist festzuhalten, dass die Verpflichtung zur Sanierung des Gasometers unabhängig von der Genehmigung der LED-Werbeanlage besteht, die Einnahmen aus der Werbung dienen lediglich der Unterstützung der Maßnahme. Die Erfüllung dieser letztlich auf § 8 Abs. 2 Satz 1 des Denkmalschutzgesetzes Berlin ( „Der Verfügungsberechtigte kann durch die zuständige Denkmalschutzbehörde verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung des Denkmals durchzuführen“) basierenden Verpflichtung ist vom Bezirksamt stets eingefordert worden und wurde auch vom Eigentümer nie in Frage gestellt.

 

Der Eigentümer steht nunmehr im Kontakt mit dem Bezirksamt zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise bei der Sanierung des Gasometers. Konkret wird die Sanierung eines Musterabschnitts vorbereitet, um die einzusetzenden Techniken zu erproben. Dies erscheint ratsam, da bei der ähnlich gelagerten Sanierung des Gasometers Mariendorf Erfahrungen gesammelt wurden, auf die hier zurückgegriffen werden kann und soll.

 

Der Eigentümer hat bislang nicht gegen vertraglich vereinbarte Fristen verstoßen. Innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der LED-Werbeanlage wurde vereinbarungsgemäß mit ersten Instandsetzungsarbeiten begonnen; die Sanierung ist somit bis zum März 2014 abzuschließen. Zwar ist das Bezirksamt vertraglich berechtigt, die Genehmigung für die Werbeanlage u.a. zu widerrufen, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen ohne Einvernehmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde nach Beginn um mehr als sechs Monate unterbrochen werden. Da das Bezirksamt angesichts des dargelegten Sachstandes jedoch davon ausgeht, dass die Sanierung vorbereitet und fristgerecht durchgeführt wird, besteht hierzu kein Anlass.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 
 

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