Drucksache - 1162/XVIII  

 
 
Betreff: Placebos gegen „Scheinanmeldungen“?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPDie Fraktion der FDP
  Waldt, Monika
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      Trifft zu, dass zehn Bezirksämter, darunter Tempelhof-Schöneberg, künftig die Vorlage von Mietverträgen oder Grundbuchauszügen zur Bedingung zur Entgegennahme einer Wohnsitzanmeldung machen und trifft ferner zu, dass dies der Bekämpfung von „Scheinanmeldungen“ dienen soll?

 

2.      Auf welcher rechtlichen Grundlage verlangt das Bezirksamt die Vorlage der genannten Nachweise und wie werden betroffenen Bürgern entstehende Zusatzkosten (z.B. Grundbuchgebühren, Telefon, Kopien, zusätzliche Fahrtkosten) erstattet?

 

3.      In welchem Umfang hält das Bezirksamt Personal vor, das in der Lage ist, vorgelegte echte Mietverträge von „Scheinmietverträgen“ zu unterscheiden?

 

4.      Welche Regelung haben die Bezirksämter für Personen getroffen, die weder Mieter noch Eigentümer sind?

 

 
 

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