Drucksache - 1138/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, für den Titlisweg ein
LKW-Durchfahrverbot entsprechend der Beschlussempfehlung 27/138 der BVV vom
20.06.2001 in eigener Zuständigkeit als Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Begründung: Die seinerzeit bei der
Senatsverwaltung ansässige Straßenverkehrsbehörde hatte den Antrag wegen
angeblich zu geringem LKW-Aufkommen abgelehnt und einer Empfehlung der BVV
widersprochen. Mit Änderung der Zuständigkeiten für die Bereiche der
Nebenstraßen kann nunmehr das Bezirksamt dem Wunsch der BVV im Interesse einer
Beruhigung der Anlieger-/Wohnstraßen entsprechen. |
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