Drucksache - 1134/XVIII
Das Bezirksamt teilt zu der
o.g. Drucksache folgendes mit: Die Regelungen des neuen
Schulgesetzes befinden sich derzeit im parlamentarischen Abstimmungsprozess.
Auch dem Schulträger ist daher die endgültige Fassung noch nicht bekannt. Basierend auf die
rechtliche Ermächtigung aus dem neuen Schulgesetz wird auch die Sekundarstufen
I – Verordnung neu zu fassen sein. Zukünftig werden die
Grundschulen keine Bildungsgangempfehlung mehr aussprechen, sondern pädagogisch
beratend eine Förderprognose für das einzelne Kind abgeben. Bei der Wahl der Oberschule
ist den Personensorgeberechtigten grundsätzlich das grundgesetzlich verbriefte
Wahlrecht gegeben. Dies hat zweifellos immer Vorrang, auch wenn eine
pädagogische Beratung andere Hinweise enthält. Angemerkt werden muss daher,
dass sich die künftigen Regelungen für den Übergang von der Grundschule zur
Sekundarstufe I (Oberschule) nicht nur auf die Gymnasien sondern auf alle
Schularten der Sekundarstufe I beziehen, somit auch auf die Integrierten
Sekundarschulen einschließlich der bisherigen Gesamtschulen. Dem ist insbesondere auch
bei notwendigen Auswahlverfahren nach den dann neu gegebenen Kriterien Rechnung
zu tragen. Für die zukünftige Bildung
bzw. Einrichtung der Integrierten Sekundarschulen ist von einer
Mindestzügigkeit von jeweils vier Zügen je Schule auszugehen. Der Schulgesetzgeber
eröffnet die Möglichkeit, mit der Einrichtung der Integrierten Sekundarschulen
für das Schuljahr 2010 / 2011 zu beginnen. Ab dem Schuljahr 2011 / 2012 ist die
„Verschmelzung“ verpflichtend. Es ist sicherlich richtig,
dass zur erfolgreichen Bildung der neuen Integrierten Sekundarschulen weit mehr
als das Auswechseln von Tür- oder Namensschildern an den Schulgebäuden
notwendig ist. An den Integrierten
Sekundarschulen sind Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu beschulen, die
früher unterschiedliche Bildungsgangempfehlungen /Haupt- oder
Realschulempfehlung) von ihrer Grundschule erhalten haben, jetzt aber mit einer
Förderprognose für die Integrierte Sekundarschule versehen werden. Es erfordert daher
umfangreiche Anstrengungen aller beteiligten Seiten, um die neue Schulform zum
Wohle der Schülerinnen und Schüler auszugestalten. Hier ist z.B. darauf zu
achten, dass es zu keiner „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ der
Integrierten Sekundarschulen kommt, dabei ist insbesondere der Stigmatisierung
ehemaliger Hauptschulen entgegenzuwirken. Neben den räumlichen
Rahmenbedingungen für eine Vierzügigkeit in der „Verschmelzung“
(Zusammenlegung, Kooperationen etc.) an einem Schulstandort oder auch an bisher
mehreren Schulstandorten muss insbesondere das pädagogische Konzept und das
Zusammenwachsen unterschiedlicher Kollegien nachhaltig gemeinsam erarbeitet und
evaluiert werden. Die Schulaufsicht in der
regionalen Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung hat dem Schulträger schriftlich bestätigt, dass die Schulleitungen
der bisherigen Haupt-, Real-, Gesamtschulen und verbundenen Schulen im Bezirk
sich mit großer Mehrheit für einen gemeinsamen Start der Integrierten
Sekundarschule ausgesprochen haben. Das Bezirksamt lässt sich daher in seiner
Entscheidung für einen Beginn mit dem Schuljahr 2010 / 2011 von dem Votum der
Schulleiter und Schulleiterinnen leiten. Die Schulaufsicht hat
zugesichert, die pädagogischen Anforderungen und Konzepte voranzutreiben und
durch Moderation zu begleiten. Hierzu werden folgende
Fortbildungsveranstaltungen sowie begleitende Maßnahmen angeboten: ·
Berlinweite Fortbildung aller Schulleitungen (ist bereits angelaufen)
durch das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) ·
durch die bezirkliche Außenstelle angeregte Schulung der
Steuerungsgruppenmitglieder der Schulen (auch hier hat bereits die erste
Veranstaltung stattgefunden) ·
durch die Senatsschulverwaltung finanzierte externe Berater für die
Prozessbegleitung zu Fusionsschulen ·
jede Schule hat Ansprechpartner (Multiplikatoren) an ihrer Schule ·
am 1. Dezember 2009 findet im Rathaus Schöneberg eine Veranstaltung zum
Thema „Ganztag an Sekundarschulen“ für alle Schulleiter und
Steuerungsgruppenmitglieder sowie des LISUM und der Senatsschulverwaltung
statt. Bisherige Haupt-, Real-,
Gesamtschulen und verbundene Schulen befinden sich derzeit in Gesprächen zur
Umsetzung gemeinsamer Konzepte für die Bildung einer Integrierten
Sekundarschule. Der Entwurf der neuen
Rechtsverordnung (Sekundarstufen I – Verordnung) wird bezüglich des
Aufnahmeverfahrens beim Übergang von der Grundschule zur Oberschule für die
Übergangszeit im Schuljahr 2010 / 2011 einen Regelungshinweis zu den
Vergabeanteilen der zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen
Bildungsgangempfehlungen treffen. Da der grundrechtlich verbriefte Elternwille
(siehe auch weiter oben) vorrangig zu bewerten ist, wird diese Regelung aber
voraussichtlich nur bei Auswahlverfahren bei Übernachfrage an der einzelnen
Schule Beachtung finden. Dabei ist eine für alle
Schülerinnen und Schüler soziale und leistungsfördernde Durchmischung der
Schülerschaft an den neuen Integrierten Sekundarschulen anzustreben. Das
Bezirksamt beabsichtigt, noch im Dezember 2009 eine Vorlage zur Einführung der
Integrierten Sekundarschule zum Schuljahr 2010 / 2011 in die
Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |