Drucksache - 1128/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.07.2009 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ausgehend von dem im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erstellten Gutachten der Unternehmensberatung Steria Mummert Consultig vom 01.07.2009 eine Übertragung von bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger möglich und aus Sicht der Jugendarbeit sinnvoll ist. Es ist im Einzelnen darzustellen,
1. welche der in den sieben Regionen des Bezirkes betriebenen Einrichtungen zurzeit kommunal bzw. in freier Trägerschaft betrieben werden, 2. welche der in den sieben Regionen des Bezirkes betriebenen Einrichtungen grundsätzlich für eine Übertragung geeignet sind, 3. bis zu welchem Zeitpunkt eine Übertragung im Einzelnen frühestens möglich wäre, 4. ob eine vollständige Übertragung auch der Immobilien oder lediglich - wie bisher - der Betrieb durch freie Träger der im Fachvermögen des Bezirks verbleibenden Einrichtungen erfolgen könnte, 5. ob das Bezirksamt durch eine Übertragung Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit in der Kinder- und Jugendarbeit erwartet und wie die Qualitätssicherung durch das Bezirksamt erfolgen soll, 6. welche Auswirkungen sich für das derzeit bei der Jugendförderung beschäftigte Personal ergeben.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im Dezember 2009 Bericht zu erstatten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
zu 1. Die Einrichtungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen.
zu 2. Grundsätzlich sind alle bezirklichen Einrichtungen für eine Übertragung geeignet.
zu 3. Der Zeitpunkt der Übertragung ist in erster Linie vom Ausscheiden der in der Einrichtung tätigen Mitarbeiter abhängig. Es ist Philosophie des Jugendamtes freiwerdende Stellen in Jugendfreizeiteinrichtungen nicht mehr zu besetzen und den Übertragungsprozess daran auszurichten. Ziel ist es, die hohe Qualität in den kommunal betriebenen jugendfreizeiteinrichtungen zu erhalten und den Übergang möglichst ohne Auswirkungen auf das Personal zu gestalten.
zu 4. Die Immobilien verbleiben im Fachvermögen der Abteilung Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagment. Die Betriebskosten, die kleine bauliche Unterhaltung und teilweise sogar die große bauliche Unterhaltung werden auf den Träger übertragen.
zu 5. Das Bezirksamt erwartet keine Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit in den Jugendfreizeiteinrichtungen durch die Übertragung an Träger der freien Jugendhilfe. Die bisher gemachten Erfahrungen bei der Übertragung unterstreichen diese Aussage. Die Leistungen und Qualitätsstandards sind vertraglich festgelegt. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen zur Qualitätssicherung u.a. ein Ergebnisbericht und ein Auswertungsgespräch.
zu 6. siehe Antwort zu 3.
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