Drucksache - 1116/XVIII  

 
 
Betreff: Personalentwicklungsplanung fortschreiben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
04.06.2014 
38. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2009 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.01.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 15.07.2009 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die im Fazit der Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks.Nr. 0843/XVIII genannten Punkte zu berücksichtigen und umzusetzen. Dies bedeutet u.a., dass das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung bis zum Frühjahr 2011 über die Planung zur Umsetzung der neuen Ämterstruktur schriftlich berichtet.

Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass künftig freie Stellen in der Verwaltung von außen besetzt werden können, wenn es nicht nach dem Ablauf von vier Wochen zu einer adäquaten Besetzung durch den Zentralen Stellpool gekommen ist.

Ferner wird das Bezirksamt ersucht, dem Hauptausschuss halbjährlich über bewilligte Außeneinstellungen schriftlich zu berichten. Hierbei ist das Datum der Beantragung, das Datum der Bewilligung, das Datum der Ausschreibung und der jeweiligen personalrechtlichen Schritte (ärztliche Untersuchung, etc.) anzugeben. Ziel muss es sein, die Zeiten zwischen Bewilligung einer Außeneinstellung und dem Tag der Einstellung zu optimieren.

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Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zum o.g. Beschluss zur Kenntnis zu nehmen:

 

  1. Umsetzung der neuen Ämterstruktur

 

Der Sachstandsbericht über die Umsetzung der neuen Ämterstruktur liegt in der Form des Bezirksamtsbeschlusses vom 29.03.2011 vor (s. Anlage).

 

 

  1. Vorgaben durch VZÄ-Regelungen

 

Der Beschluss der BVV vom 15.07.2009 ist durch die nachfolgend erläuterten Vorgaben und Regelungen in der XIX. Wahlperiode überholt worden.

 

Der Senat hat in den Richtlinien der Regierungspolitik den künftigen Personalbestand der Berliner Verwaltung festgelegt und dabei für die Bezirke Berlins eine Zielzahl von 20.000 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) vorgegeben. Gegenüber dem Personalbestand im Dezember 2011, der als Berechnungsgrundlage für die weitere Personalentwicklung dienen soll, ist damit in den Bezirken ein Abbau von 1.450 VZÄ innerhalb der laufenden Legislaturperiode (bis 2016) erforderlich. Die Verteilung dieses abzubauenden Personals wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bezirke vorgenommen. Sie erfolgte unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen in Bezug auf die vorhandenen VZÄ. Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurde der Bestand am 31.12.2011 mit 1714 VZÄ festgestellt. Aufgrund der vergleichsweise besonders ungünstigen Personalausstattung ist die Arbeitsgruppe zum Ergebnis gekommen, dass in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Neukölln ein weiterer Abbau bis 2016 nicht erforderlich ist. Außeneinstellungen und damit auch die dauerhafte Übernahme von Auszubildenden sind im Rahmen der vorgegebenen Zielzahl wieder ohne Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen möglich.

 

In der VZÄ-Zahl sind alle Dienstkräfte enthalten, die an dem Stichtag 31.12.2011 dauerhaft oder vertretungsweise in unserem Bezirk beschäftigt waren. Auszubildende sowie die Beschäftigten aus dem Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung sowie die Personalüberhangkräfte blieben bei der Berechnung der VZÄ-Zielzahl unberücksichtigt.

 

Die VZÄ-Zahl wird von der Senatsverwaltung für Finanzen bei Veränderungen, die Einfluss auf den Personalbestand haben, angepasst. Dies ist z.B. bei Auf- oder Abschichtungen, wie dem Übergang der Schulsekretärinnen zur Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ab 2014, der Fall. Die kommunalen Beschäftigten in den Job-Centern wurden bei der Fortschreibung der Zielzahl durch die Senatsverwaltung für Finanzen ebenfalls nicht mehr berücksichtigt. Eine Veränderung in diesem Bereich hat dann allerdings als Aufwuchs Auswirkungen auf die bezirkliche Zielzahl, wenn die Zuweisung dieser Beschäftigten endet und eine Rückkehr in die Bezirksverwaltung erfolgt.

 

Zwischenzeitlich haben fast alle Bezirke, die Personal abbauen müssen, eine Vereinbarung mit der Senatsverwaltung für Finanzen über die Zeitschiene für den Abbau getroffen. Dabei sind die Abbauraten für einige Bezirke bis zum Jahr 2020 gestreckt worden.

 

Auch für Vertretungskräfte gilt die VZÄ-Regelung uneingeschränkt. Da in der zum Stichtag 31.12.2011 festgelegten VZÄ-Zielzahl auch die VZÄ der zu diesem Zeitpunkt beschäftigten Vertretungskräfte berücksichtigt worden sind, ist insofern fiktiv bereits ein gewisser Anteil an Vertretungskräften in der Zielzahl enthalten.

 

Das Bezirksamt hat seiner Sitzung am 23.10.2012 die Verteilung der VZÄ-Zielzahl auf die einzelnen Organisationseinheiten beschlossen. Die SE Finanzen und Personal wird regelmäßig eine aktualisierte Auswertung des VZÄ-Bestands erstellen. In Abstimmung mit der jeweiligen OE werden unterjährige Veränderungen eingearbeitet. Absehbare Veränderungen im laufenden Haushaltsjahr können bei der Planung berücksichtigt werden. Ein angekündigtes zentrales quartalsweise durchgeführtes Controlling durch die Personalstatistikstelle bei der Senatsverwaltung für Finanzen ist bisher nicht erfolgt.

 

Bei der Bewilligung oder der Ablehnung von Beurlaubungen oder Teilzeitbeschäftigungen darf die Auswirkung auf die VZÄ-Zielzahl keine Rolle spielen und insbesondere keinen Ablehnungsgrund darstellen. Dadurch kann eine Überschreitung der VZÄ-Zielzahl entstehen. Es ergeben sich jedoch keine Auswirkungen auf die familien- und frauenpolitischen Belange.

 

Alle Fachabteilungen sind grundsätzlich bestrebt, alle noch zur Verfügung stehenden Stellen mit den entsprechend hinterlegten VZÄ zu besetzen. Allerdings ist die Personalgewinnung in einigen Bereichen, insbesondere in technischen und in Gesundheitsberufen besonders schwierig, weil die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst vielen Bewerberinnen und Bewerbern nicht mehr attraktiv genug erscheint.

 

Da die Personalentwicklung sowohl durch den demografischen Wandel als auch durch eine natürliche Fluktuation einem stetigen Wandel unterliegt und dadurch nur in einem gewissen Rahmen Planungssicherheit bietet, wird eine vollständige Ausschöpfung der VZÄ-Zielzahl nicht immer zu erreichen sein. Allerdings kann die politische Zielsetzung der Übernahme von möglichst vielen Auszubildenden ein wichtiger Beitrag zur  Ausschöpfung der begrenzten personalpolitischen Möglichkeiten des Bezirks sein. 

 

In Anbetracht dieser Rückkehr zu einer eigenen Personalhoheit bittet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung auf die Anforderung des schriftlichen Berichts (s. dritter Absatz des o.g. Beschlusses: zur halbjährlichen Ausflistung der beantragten Außeneinstellungen) wegen des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes  zu verzichten.

 

 

  1. Aktuelle Altersstruktur der Beschäftigten in den Abteilungen

 

In der Hauptausschusssitzung vom 07.08.2013 baten die Mitglieder des Hauptausschusses die Beantwortung der Drucksache 0843/VIII um folgende Übersicht zu ergänzen:

 

 

Abteilung

Beschäftigte nach Lebensaltersstufen
Stichtag: 01.06.2013
(ohne Auszubildene, JobCenter, Kita-EB)

20-30 Jahre

31 - 40 Jahre

41 - 50 Jahre

51 - 60 Jahre

61 - 65 Jahre

 

Zahl

in %

Zahl

in %

Zahl

in %

Zahl

in %

Zahl

in %

insgesamt

FinPersWiFö

5

4,42%

22

19,47%

47

41,59%

27

23,89%

12

10,62%

113

BildKultSport

12

3,70%

24

7,41%

92

28,40%

155

47,84%

41

12,65%

324

JugOrdBürger

21

3,57%

81

13,78%

204

34,69%

211

35,88%

71

12,07%

588

Bau

8

2,60%

32

10,39%

96

31,17%

133

43,18%

39

12,66%

308

GesSozStadt

11

2,39%

41

8,89%

147

31,89%

187

40,56%

75

16,27%

461

Gesamt

57

3,18%

200

11,15%

586

32,66%

713

39,74%

238

13,27%

1794

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei Auszubildende, Beschäftigte im Jobcenter und im Kita Eigenbetrieb Süd-West. Die Anzahl gibt nicht die VZÄ-Zahl, sondern die Gesamtzahl der Beschäftigten an, berücksichtigt also nicht eventuell bestehende Teilzeitbeschäftigungen oder Beurlaubungen u.ä.. Gegenüber der Beschäftigtenstruktur zum Stichtag 01.01.2008 ist also eine deutliche Steigerung der Beschäftigten in den höheren Lebensaltersstufen festzustellen. Die Auswirkungen des demographischen Wandels müssen in immer enger werdenden Zeiträumen ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich möglichst viele gut ausgebildete Nachwuchskräfte dauerhaft an die Bezirksverwaltung zu binden.

 
 

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