Drucksache - 1115/XVIII
Das
Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Am
06.07.2009 hat die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von
Berlin in ihrer Sondersitzung beschlossen, das Bezirksamt zu ersuchen, in allen
Lichtenrader Grundschulen erste Klassen einzurichten. Daraufhin
wurde am 09.07.2009 kurzfristig eine Besprechung mit den Schulleiterinnen und
Schulleitern der Grundschulen in Lichtenrade durchgeführt, um das weitere
Procedere abzusprechen sowie eine entsprechende Terminplanung abzustimmen. In
der Konsequenz des BVV-Beschlusses ist eine Neuverteilung der Schulanfänger in
Lichtenrade notwendig. Das
Schulamt beabsichtigt, die Schulplatzzuweisungsbescheide für die Lichtenrader
Grundschulen vom Mai 2009 aufzuheben. Bevor das Schulamt diese Verwaltungsakte
zurücknimmt, erhalten die Eltern die Möglichkeit der Anhörung. Hierzu wurde ein
Anschreiben an die Eltern gefertigt, in dem sie aufgefordert wurden, auf dem
beigefügten Antwortbogen mitzuteilen, ob sie den bisher zugewiesenen Schulplatz
behalten wollen oder einen anderen Schulplatz wünschen. In dem Antwortbogen
wurden nochmals alle Grundschulen in Lichtenrade in alphabetischer Reihenfolge
aufgeführt. Damit
eine erneute Bearbeitung aller Wünsche möglich wird, wurden die Eltern gebeten,
bis spätestens zum 28.07.2009 auf dem Antwortbogen mit beiliegendem
Rückantwortumschlag zu antworten. Das Anschreiben an die Eltern wurde am
13.07.2009 auf dem Postweg versendet. Bereits seit dem 14.07.2009 gibt es erste
Rückmeldungen von den Eltern. Mit
Stand vom 13.07.2009 existierten für den bereich Lichtenrade 401 gültige
Schulplatzzuweisungen. Für
die Anhörung wurde eine 14tägige Frist angesetzt, so dass ab dem 28.07.2009
eine Neuverteilung der Schüler erfolgen kann. Anschließend
wird am 10.08.2009 (10.00 Uhr) eine weitere Sitzung mit den Schulleiterinnen
und Schulleitern der Grundschulen in Lichtenrade stattfinden. Hier wird das
Ergebnis abgestimmt, so dass die Schulleitrinnen und Schulleiter im Anschluss
an die Besprechung verbindliche Bescheide an alle Eltern versenden können. Da
die Klassen- bzw. Lerngruppenbildung der Genehmigung der Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung (§ 54 Abs. 2 SchulG) bedarf, wurde die
zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung angeschrieben und um Unterstützung gebeten, damit der politische
Wille der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
umgesetzt werden kann. |
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