Drucksache - 1104/XVIII  

 
 
Betreff: Aufstellungstopp für Altkleider-Container auf öffentlichem Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
17.06.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.10.2009 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme BA 29.09.09

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Unser Bezirk ist im nördlichen Teil durch innerstädtische Strukturen mit dichter Bebauung und im südlichen Teil durch einen teilweise schon ländlichen Charakter geprägt. Das Straßen- und Ortsbild wird bereits durch eine Vielzahl an Nutzungen erheblich eingeschränkt. Es ist Aufgabe der Träger öffentlicher Belange das Straßen- und Ortsbild in seiner beabsichtigten Gestaltung zu erhalten und einer möglichen Störung oder Verunstaltung entgegen zu wirken.

 

Aus den bisherigen Erfahrungen heraus ist festzuhalten, dass Altkleidercontainer generell sehr unschöne Objekte darstellen, die dazu führen, dass die unmittelbare Umgebung meist schnell vermüllt und die Container selbst gern als Graffitigrundlage dienen. Die Beschwerden der Anwohner, die tagtäglich im Zusammenhang mit illegal aufgestellten Container bearbeitet werden müssen, bestätigen dies zur Genüge. Zudem müsste im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch anderen Aufstellern Standorte auf öffentlichem Straßenland genehmigt werden. Die damit einhergehende extreme Vermehrung von Altkleidercontainern hätte nicht hinnehmbare Folgen für das Straßen- und Ortsbild.

 

Die Beeinträchtigung des Stadtbildes und damit auch der Lebensqualität für den einzelnen Bürger gilt im Grundsatz auch für die Aufstellung der Altglascontainer. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass in Ermangelung von Alternativen ein grundsätzlicher Bedarf an Entsorgungsmöglichkeiten für Altglas gegeben ist und die Altglascontainer auf Landes- und Bezirksebene aus Gründen des Umweltschutzes in Kauf genommen wurden. Hingegen gibt es im Sektor der Altkleider auch durch offiziell und regelmäßig durchgeführte Altkleidersammlungen bzw. durch auf Privatflächen aufgestellte Altkleidercontainer eine alternative Möglichkeit zur Entsorgung. Eine zusätzliche und notwendige Belastung des öffentlichen Raumes durch Altkleidercontainer ist somit nicht zu rechtfertigen.

 

Das Bezirksamt wird zukünftig dafür Sorge tragen, dass Altkleidercontainer auf öffentlichem Straßenland nicht mehr genehmigt werden und illegal aufgestellte Container schnellstmöglich entfernt werden.

 
 

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