Drucksache - 1093/XVIII  

 
 
Betreff: Konflikte bei der Nutzung der Grünanlage Gleditschstraße 3 – 23 entschärfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion AGPDie Fraktion AGP
Verfasser:Frau Jäkl, ReingardRatzkowski, Ronald
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.05.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
17.06.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
vertagter Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass in der Grünanlage Gleditschstraße 3 – 23 für alle Nutzerinnen und Nutzer deutlich sichtbar gemacht wird, wo die Grenze zwischen Spielplatzbereich  und Grünflächenbereich mit Ballspielverbot verläuft.

 

Begründung:

 

Am 10. Mai 2009 haben Anlieger, die eine Bank im Grünflächenbereich der Gleditschstraße 3 – 23 benutzten, sich  darüber beschwert, dass ihnen die Bälle spielender Kinder um die Köpfe flogen. Auf den Hinweis, in der Grünanlage sei Ballspielen verboten, ging der Vater der Kinder offensiv auf die Banknutzerinnen zu und erklärte,  ‚dies ist ein Spielplatz’ und ergänzte, die Beschwerdeführerinnen verhielten sich kinderfeindlich.

Ähnliche Vorfälle haben sich leider bereits öfter ereignet. Sie sind den Tatsachen geschuldet,  dass es im Schöneberger Norden an Ballspielplätzen fehlt und die Grünanlage jahrelang als Spielfläche benutzt werden konnte. Die Umwidmung der Grünanlage und die nicht deutlich markierte Grenze zwischen Spielbereich und Grünanlage  lädt zum weiteren Spielen auf der Grünfläche ein (Gewohnheitsrecht).

 

Es kann aber nicht sein, dass Anlieger, die ihre Rechte wahrnehmen (siehe Erschließungsbeitragsbescheide aus dem Jahr 2008), die Bänke zur Erholung zu nutzen, gezwungen sind, sich gegen ballspielende Kinder durchsetzen zu müssen.

Dass die unterschiedlichen Funktionsbereiche Spielplatz und Grünanlage  vom Bezirksamt durch eine deutliche Trennung dieser Bereiche nicht für alle Nutzerinnen und Nutzer erkennbar gemacht wurden, führt immer wieder zu ähnlichen Konflikten, die das BA lösen muss und die nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden dürfen.

 

 
 

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