Drucksache - 1093/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass in der Grünanlage
Gleditschstraße 3 – 23 für alle Nutzerinnen und Nutzer deutlich sichtbar
gemacht wird, wo die Grenze zwischen Spielplatzbereich und Grünflächenbereich mit Ballspielverbot
verläuft. Begründung: Am 10. Mai 2009 haben
Anlieger, die eine Bank im Grünflächenbereich der Gleditschstraße 3 – 23
benutzten, sich darüber beschwert, dass
ihnen die Bälle spielender Kinder um die Köpfe flogen. Auf den Hinweis, in der
Grünanlage sei Ballspielen verboten, ging der Vater der Kinder offensiv auf die
Banknutzerinnen zu und erklärte,
‚dies ist ein Spielplatz’ und ergänzte, die
Beschwerdeführerinnen verhielten sich kinderfeindlich. Ähnliche Vorfälle haben sich
leider bereits öfter ereignet. Sie sind den Tatsachen geschuldet, dass es im Schöneberger Norden an
Ballspielplätzen fehlt und die Grünanlage jahrelang als Spielfläche benutzt
werden konnte. Die Umwidmung der Grünanlage und die nicht deutlich markierte
Grenze zwischen Spielbereich und Grünanlage
lädt zum weiteren Spielen auf der Grünfläche ein (Gewohnheitsrecht). Es kann aber nicht sein, dass
Anlieger, die ihre Rechte wahrnehmen (siehe Erschließungsbeitragsbescheide aus
dem Jahr 2008), die Bänke zur Erholung zu nutzen, gezwungen sind, sich gegen
ballspielende Kinder durchsetzen zu müssen. Dass
die unterschiedlichen Funktionsbereiche Spielplatz und Grünanlage vom Bezirksamt durch eine deutliche Trennung
dieser Bereiche nicht für alle Nutzerinnen und Nutzer erkennbar gemacht wurden,
führt immer wieder zu ähnlichen Konflikten, die das BA lösen muss und die nicht
auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden dürfen. |
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