Drucksache - 1024/XVIII
Die BVV
fasste auf ihrer Sitzung am 29.4.2009 folgenden Beschluss: „Die
Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss Drs.Nr. 0190/XVIII
– Seriös geführte Wohnungsbordelle im Bezirk nicht schließen -. Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die im Gegensatz dazu erteilten
Nutzungsuntersagungen und die dazu gehörigen Gebührenbescheide auch ohne
Widerspruch nicht zu vollziehen. Ferner wird
das Bezirksamt aufgefordert, keine weitere Nutzungsuntersagungsbescheide
auszustellen, bis das erste Hauptsacheverfahren (Beginn am 5.5.2009) vor dem
Verwaltungsgericht Berlin entschieden ist, bei dem es um die Bewertung von
bordellartigen Betrieben („Wohnungsbordellen") nach dem Baurecht
geht. Eine solche Aussetzung von Nutzungsuntersagungsbescheiden bis zur
Entscheidung im o.g. Verfahren ist rechtlich einwandfrei und nicht zu
beanstanden.“ Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Entsprechend
den Darlegungen in der Mitteilung zur Kenntnisnahme, Sitzung der BVV am
16.1.2008, Drucks.Nr. 0190/XVIII, hat das Bezirksamt in einem ihm bekannt
gewordenen Fall des ungenehmigten Betriebes eines Bordells im März 2009 eine
Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Wie durch die Mitteilung zur Kenntnisnahme,
Sitzung der BVV am 30.9.2009, Drucks.Nr. 0496/XVIII bekannt, wurde dem dagegen
eingelegten Widerspruch abgeholfen. Der Vorgang ist insofern erledigt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |