Drucksache - 1024/XVIII  

 
 
Betreff: Wohnungsbordelle in Tempelhof-Schöneberg:
BVV-Beschlüsse einhalten – Klarheit in der Rechtsprechung abwarten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.04.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.10.2009 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme BA 20.10.09

Die BVV wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 29.4.2009 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss Drs.Nr. 0190/XVIII – Seriös geführte Wohnungsbordelle im Bezirk nicht schließen -. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die im Gegensatz dazu erteilten Nutzungsuntersagungen und die dazu gehörigen Gebührenbescheide auch ohne Widerspruch nicht zu vollziehen.

 

Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, keine weitere Nutzungsuntersagungsbescheide auszustellen, bis das erste Hauptsacheverfahren (Beginn am 5.5.2009) vor dem Verwaltungsgericht Berlin entschieden ist, bei dem es um die Bewertung von bordellartigen Betrieben („Wohnungsbordellen") nach dem Baurecht geht. Eine solche Aussetzung von Nutzungsuntersagungsbescheiden bis zur Entscheidung im o.g. Verfahren ist rechtlich einwandfrei und nicht zu beanstanden.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Entsprechend den Darlegungen in der Mitteilung zur Kenntnisnahme, Sitzung der BVV am 16.1.2008, Drucks.Nr. 0190/XVIII, hat das Bezirksamt in einem ihm bekannt gewordenen Fall des ungenehmigten Betriebes eines Bordells im März 2009 eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Wie durch die Mitteilung zur Kenntnisnahme, Sitzung der BVV am 30.9.2009, Drucks.Nr. 0496/XVIII bekannt, wurde dem dagegen eingelegten Widerspruch abgeholfen. Der Vorgang ist insofern erledigt.

 
 

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