Drucksache - 1002/XVIII  

 
 
Betreff: Rechtzeitige Beseitigung von Fahrbahnschäden sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2009 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
28.09.2009 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Der für die Straßenunterhaltung des öffentlichen Straßenlandes zuständige Fachbereich Tiefbau und Straßenverkehrsbehörde hat bereits in der Vergangenheit in Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin an Wochenenden und in den Nachtstunden Fahrbanreperaturarbeiten durchgeführt, um erhebliche Verkehrsstörungen zu vermeiden. Auch die Verkehrsärmeren Ferienzeiten werden genutzt, damit Verkehrsbelastungen vermieden werden können.

 

Sollte kurzfristig nachts, an Wochenenden oder Feiertagen eine Gefahrenstelle im Fahrbahnbereich entstehen, wird im Allgemeinen durch die Polizeidienststellen eine vorübergehende Sicherung durch Absperrmaßnahmen vorgenommen. In besonderen Fällen erfolgt nach einer, der Polizei vorliegenden Notfallliste, die Information an die Mitarbeiter des Fachbereichs. Das Bezirksamt hat mit einigen Straßenbaufirmen Verträge geschlossen, die auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Einsätze vorsehen. Allerdings ist zu beachten, dass natürlich kein Heißmischgut vorgehalten werden kann und auch Mischwerke Schließungszeiten haben. Aus diesem Grund kann dann bei kleinflächigen Gefahrenstellen eine Reperatur nur mit kalteinbaufähigem Material erfolgen. Die Einsatzmöglichkeiten dieser Materialien sind jedoch auf Kleinflächen und geringe Einbaudicken begrenzt.

 
 

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