Drucksache - 0961/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste am 18.
Februar 2009 folgenden Beschluss: Das
Bezirksamt wird ersucht, gegenüber den zuständigen Stellen des Landes die
Erarbeitung und Umsetzung eines Lärmschutzkonzepts für die an die A100
anschließenden Wohngebiete im Bezirk anzuregen. Das
Bezirksamt hat sich hierfür an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
gewandt und hierzu nachstehende Stellungnahme erhalten, die das Bezirksamt
bittet, zur Kenntnis zu nehmen. Die Prüfung der Möglichkeiten aktiver
Schallschutzmaßnahmen dauert noch an. In der Zwischenzeit wurden jedoch die Grenzwerte für
Lärmsanierungsmaßnahmen (Auslösewerte) um 3 dB abgesenkt! Da die passiven
Schallschutzmaßnahmen noch nicht begonnen wurden, hat sich die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung dazu bekannt, diese abgesenkten Auslösewerte im Interesse
der Anwohner rückwirkend bereits anzuwenden. Das macht allerdings eine
Neuberechnung erforderlich, die voraussichtlich im Juli vorliegen wird. Dann sollten
auch die Abschnitte feststehen in denen keine aktiven Schallschutzmaßnahmen
(z.B. Lärmschutzwände) zum tragen kommen und somit lediglich passive
Lärmschutzmaßnahmen (Einbau von Lärmschutzfenstern und/oder Lüftern)
durchgeführt werden können. Der Auftrag dazu könnte dann noch in diesem Sommer
vergeben werden. Vom beauftragten Ingenieurbüro würden dann alle betroffenen
Eigentümer angeschrieben und schließlich vor Ort geprüft, ob und in welchem
Umfang Schallschutzfenster und/oder Lüfter eingebaut werden müssen. Die ersten
Maßnahmen könnten bis zum Jahresende noch abgeschlossen sein. Hierzu ist jedoch
die Mitwirkung der Eigentümer erforderlich, so dass die gesamte Maßnahme
erfahrungsgemäß frühestens Ende 2011 abgeschlossen sein wird. |
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