Drucksache - 0961/XVIII  

 
 
Betreff: Lärmminderung entlang der A100
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste am 18. Februar 2009 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber den zuständigen Stellen des Landes die Erarbeitung und Umsetzung eines Lärmschutzkonzepts für die an die A100 anschließenden Wohngebiete im Bezirk anzuregen.

 

 

Das Bezirksamt hat sich hierfür an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt und hierzu nachstehende Stellungnahme erhalten, die das Bezirksamt bittet, zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Prüfung der Möglichkeiten aktiver Schallschutzmaßnahmen dauert noch an.

In der Zwischenzeit wurden jedoch die Grenzwerte für Lärmsanierungsmaßnahmen (Auslösewerte) um 3 dB abgesenkt! Da die passiven Schallschutzmaßnahmen noch nicht begonnen wurden, hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dazu bekannt, diese abgesenkten Auslösewerte im Interesse der Anwohner rückwirkend bereits anzuwenden. Das macht allerdings eine Neuberechnung erforderlich, die

voraussichtlich im Juli vorliegen wird. Dann sollten auch die Abschnitte feststehen in denen keine aktiven Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände) zum tragen kommen und somit lediglich passive Lärmschutzmaßnahmen (Einbau von Lärmschutzfenstern und/oder Lüftern) durchgeführt werden können. Der Auftrag dazu könnte dann noch in diesem Sommer vergeben werden. Vom beauftragten Ingenieurbüro würden dann alle betroffenen Eigentümer angeschrieben und schließlich vor Ort geprüft, ob und in welchem Umfang Schallschutzfenster und/oder Lüfter eingebaut werden müssen. Die ersten Maßnahmen könnten bis zum Jahresende noch abgeschlossen sein. Hierzu ist jedoch die Mitwirkung der Eigentümer erforderlich, so dass die gesamte Maßnahme erfahrungsgemäß frühestens Ende 2011 abgeschlossen sein wird.

 

 
 

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