Drucksache - 0947/XVIII
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Schiedsamtsbezirke 1 und 2 sind zunächst nicht zusammenzulegen. Bis zum Abschluss der Werbe – und Informationskampagne (vgl. Drs. 962) über die Tätigkeit der Schiedspersonen soll, soweit möglich, der Schiedsbezirk 2 durch die Schiedsperson des Schiedsbezirks 1 betreut werden. Im Frühjahr 2010 beschließt die BVV endgültig über die weitere Entwicklung der Schiedsamtsbezirke in Tempelhof / Schöneberg. Sollte eine vorübergehende Betreuung nicht realisierbar sein, ist der Schiedsbezirk 2 nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt ggf. neu zu besetzen.
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