Drucksache - 0929/XVIII  

 
 
Betreff: Verkehrsströme sinnvoll verteilen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
23.02.2009 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung Um/Nat/Verk. v. 23.02.09
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.03.2009 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, in Abstimmung mit den zuständigen und betroffenen Senats- und Bezirksverwaltungen zu prüfen, inwieweit beim Ausbau der Bundesstraße 101 eine Verkehrsführung über die Malteserstraße zur Stadtautobahn zu einer entscheidenden Entlastung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Alt-Mariendorf/Mariendorfer Damm führen kann.“

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:

 

„Die Planungen zu einer Durchbindung der B 101 zwischen Munsterdamm und Malteserstraße wurden nach umfangreicher Prüfung Ende der 90er Jahre aufgegeben.

Basis dieser Prüfung waren u.a. eine Untersuchung des Ingenieurbüros IVU aus 2001 und der Stadtentwicklungsplan Verkehr (Juli 2003). Es wurde festgestellt, dass der größte Teil des Verkehrs in diesem Stadtgebiet raumbezogener Quell- und Zielverkehrs auf Grund der dichten Bevölkerungs- und Beschäftigtenverteilung im Südwesten Berlins ist. Der Durchgangsverkehr ist eher in geringem Maße vorhanden. Zudem war davon auszugehen, dass eine Weiterführung der B 101 in den Steglitzer Raum zu einer Konfliktverlagerung, aber nicht zu einer Minderung führen würde. In Kombination mit den notwendigen Eingriffen in die vorhandene städtebauliche Struktur, den schwer beherrschbaren Folgewirkungen auf die Umwelt und den erheblichen finanziellen Aufwendungen hat dies in der Gesamtabwägung zu einer Aufgabe dieser Straßenplanung geführt.

 

 

Am 03.09.1998 erging der Einleitungsbeschluss für eine FNP-Änderung. Die FNP-Änderung ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 28.11.2003 wirksam geworden.

 

Die beschriebene Sachlage hat sich nicht geändert. Es bestehen keine Absichten, die Planungen wieder aufzunehmen. Insofern ist auch eine Prüfung hinsichtlich Verkehrsverlagerungen durch eine fiktive B 101 – Verlängerung in Steglitz obsolet.“

 

 
 

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