Drucksache - 0885/XVIII  

 
 
Betreff: Prinz-Georg-Straße städtebaulich umgestalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
22.12.2008 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
26.01.2009 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung Um/Nat/Verk v. 26.01.09
Mitteilung zur Kenntnisnahme 11.05.10

Die BVV möge beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.02.2009 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht in Abstimmung mit den zuständigen Behörden die technischen und finanziellen Möglichkeiten zur städtebaulichen Umgestaltung der Prinz-Georg-Straße in eine Spielstraße zu prüfen und Realisierungswege aufzuzeigen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Ausweisung einer Spielstraße nach Z 250 mit Z 1010-10 StVO bedingt einen vollständigen Ausschluss des Fahrverkehrs einschließlich des Anliegerverkehrs. Dann können dort Kinderspiele auf der Straße stattfinden.

 

Bei der Prinz-Georg-Straße handelt es sich um eine Wohnstraße, die vor allem der Erschließung anliegender Grundstücke dient. Hier herrscht eine geschlossene Bauweise vor, die eine Erschließung über eine andere Straße nicht ermöglicht. Die Einrichtung einer Spielstraße erscheint also nicht sinnvoll.

 

Bei der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (Mischverkehrsfläche) sind erhebliche bauliche Maßnahmen erforderlich:

- Die Straßenfläche sollte eine einheitliche Höhe haben, damit Fußgänger sie in ihrer

  ganzen Breite benutzen können, d.h. die Borde sind auszubauen und die Höhen

  von Fahrbahn und Gehweg anzugleichen,

- Das Parken ist nur in den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig, d.h. das vor-

  handene Großpflaster muss ausgetauscht werden, damit diese Flächen durch

  Asphalt oder andere Pflastersteine markiert werden können.

 

 

Nicht nur die erheblichen entstehenden Kosten (durch veränderte Straßenhöhen können auch Leitungsarbeiten erforderlich werden) sondern ggf. umzulegende Straßenausbaubeiträge durch eine Verbesserung der Straße lassen eine kurzfristige Umsetzung unrealistisch erscheinen.

 

 
 

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