Drucksache - 0860/XVIII
Des
Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über das
Zustandekommen des Bürgerbegehrens “Das
Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten – als Weltkulturerbe schützen” Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.03.2009 gemäß § 45 Abs. 3 und 4 BezVG
festgestellt, dass das Bürgerbegehren “Das Denkmal Flughafen Tempelhof
erhalten – als Weltkulturerbe schützen” zustandegekommen ist. Auf
die Drucksache Nr. 0860/XVIII wird verwiesen. Ein Bürgerbegehren ist Zustandegekommen, wenn es spätestens
bis sechs Monate nach Feststellung der Zulässigkeit von drei Prozent der bei
der letzen Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der
Wahlberechtigten (7.469) unterstützt wurde. Das Bezirkswahlamt teilte am
12.03.2009 mit, dass per 09.03.2009 7.733
gültige Unterschriften eingereicht wurden. Das
Bezirksamt hat gleichzeitig gemäß § 46 Abs. 1 und 2 BezVG den voraussichtlichen
Abstimmungstermin für einen Bürgerentscheid auf den 07. Juni 2009 festgesetzt,
sofern die Bezirksverordnetenversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht
unverändert oder in einer Form, die von den benannten Vertrauensleuten
gebilligt wird, zustimmt. |
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