Drucksache - 0860/XVIII  

 
 
Betreff: über den Beschluss des Bezirksamtes zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Das Denkmal Flughafen erhalten -als Weltkulturerbe schützen"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Band, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnsinahme

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie den Inhalt die Mitteilung zur Kenntnisnahme bitte der beigefügten Anlage

Des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin

über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens 

 

“Das Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten – als Weltkulturerbe schützen”

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.03.2009 gemäß § 45 Abs. 3 und 4 BezVG festgestellt, dass das Bürgerbegehren “Das Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten – als Weltkulturerbe schützen” zustandegekommen ist. Auf die Drucksache Nr. 0860/XVIII wird verwiesen.

 

Ein Bürgerbegehren ist Zustandegekommen, wenn es spätestens bis sechs Monate nach Feststellung der Zulässigkeit von drei Prozent der bei der letzen Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der Wahlberechtigten (7.469) unterstützt wurde. Das Bezirkswahlamt teilte am 12.03.2009 mit, dass per 09.03.2009  7.733 gültige Unterschriften eingereicht wurden.

 

 

Das Bezirksamt hat gleichzeitig gemäß § 46 Abs. 1 und 2 BezVG den voraussichtlichen Abstimmungstermin für einen Bürgerentscheid auf den 07. Juni 2009 festgesetzt, sofern die Bezirksverordnetenversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht unverändert oder in einer Form, die von den benannten Vertrauensleuten gebilligt wird, zustimmt.

 

 

 
 

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