Drucksache - 0858/XVIII
Das Bezirksamt bittet, das vorgelegte Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Kenntnis zu nehmen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentl. Belange wurden mit Schreiben vom 13.05.2008 um Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-25VE gebeten. Zu dem geplanten Vorhaben wurden für die verbindliche Bauleitplanung relevante Anregungen gegeben, die mit der jeweiligen Abwägung des Amtes Planen, Genehmigen und Denkmalschutz der Anlage 1 zu entnehmen sind. Unter Würdigung der vorgebrachten Anregungen sind keine das Planungsziel verändernde Überarbeitungen erforderlich. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine Das Bebauungsplanverfahren wird auf Kosten des Antragstellers durchgeführt. Die erforderlichen Tätigkeiten zur Steuerung des Verfahrens sowie zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben werden von den Mitarbeitern des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg durchgeführt. Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom
11. Juli 2006 (GVBl. S. 819). |
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