Drucksache - 0858/XVIII  

 
 
Betreff: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-25 VE im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
11.02.2009 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      
13.05.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Abwägung-frühTÖB_Polaris-Endfassung
MzK

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie den Inhalt die Mitteilung zur Kenntnisnahme bitte der beigefügten Anlage

 

Das Bezirksamt bittet,

 

das vorgelegte Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentl. Belange wurden mit Schreiben vom 13.05.2008 um Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-25VE gebeten.

Zu dem geplanten Vorhaben wurden für die verbindliche Bauleitplanung relevante Anregungen gegeben, die mit der jeweiligen Abwägung des Amtes Planen, Genehmigen und Denkmalschutz der Anlage 1 zu entnehmen sind.

Unter Würdigung der vorgebrachten Anregungen sind keine das Planungsziel verändernde Überarbeitungen erforderlich.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Keine

 

Das Bebauungsplanverfahren wird auf Kosten des Antragstellers durchgeführt. Die erforderlichen Tätigkeiten zur Steuerung des Verfahrens sowie zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben werden von den Mitarbeitern des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg durchgeführt.

 

Rechtsgrundlagen:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819).

 
 

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