Drucksache - 0846/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.11.2008 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, ergänzend zu den Neuregelungen in den Sportanlagennutzungsvorschriften (SPAN) in alle Hausordnungen der Sportstätten des Bezirks folgenden Passus aufzunehmen:
Nutzer/innen und Besucher/innen der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. Darunter fällt u.a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und ggf. mit Hausverbot geahndet.
Die Mieter der Sportanlage sind gehalten, auf die Einhaltung dieser Klausel zu achten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die durch Senatsbeschluss Nr. S-2635/2010 am 02.02.2010 erlassene Neufassung der Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften - SPAN) ist am 01.03.2010 in Kraft getreten. Die Anlage 1 der SPAN enthält auch eine Neuregelung der Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen.
In Punkt 7 der Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen heißt es nun:
„Nutzenden sowie Besuchern/innen der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. Darunter fällt u. a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und ggf. mit Hausverbot geahndet.“
Die Neufassung der Haus- und Nutzungsordnung wurde im November 2010 in allen durch das Sportamt verwalteten Sportanlagen ausgehängt.
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