Drucksache - 0789/XVIII
Die BVV
fasste auf ihrer Sitzung am 18.02.2009 folgenden Beschluss: „Das
Bezirksamt wird für die Entwicklung der Schöneberger Insel ersucht, in
Abstimmung mit den zuständigen Stellen auch zu prüfen die bestehende
Einbahnstraßenregelung auf dem Tempelhofer Weg (zwischen Gotenstraße und
Verbindungsfahrbahn von der A103) im Richtungsverlauf ggf. umzukehren und den
Tempelhofer Weg in die Tempo-30-Zone einzubeziehen. Von der Einbahnregelung
sollen Radfahrer im Gegenverkehr ausgenommen werden. Am Autobahnende der A103
ist durch eine Beschilderung auf die neue Regelung hinzuweisen.“ Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Nach
Rückfrage bei der für die Verkehrslenkung zuständigen VLB in Berlin hat das
Bezirksamt die Antwort auf den o.g. Beschluss erhalten, dass sich bei einer
Änderung der Einbahnstraßenrichtung im Tempelhofer Weg (Richtung Sachsendamm)
die Verkehrsmenge im Tempelhofer Weg nicht vermindern würde und keine
Entlastung der Naumannstraße erreicht werden könnte. Auch die
Erschließungsstraße zum geplanten Euref-Gelände ist bei einer Änderung der
Einbahnstraßenrichtung zu berücksichtigen, um abfließende Verkehrsströme, die
in Richtung Nord fahren wollen, nicht direkt durch das Wohngebiet zu führen. Eine
Entlastung der Naumannstraße sowie des Wohngebietes durch den Durchgangsverkehr
ist erst nach Freigabe der neuen Gewerbestraße zwischen Naumannstraße/Torgauer
Straße und Kolonnenstraße zu erwarten. Hierzu bedarf es einer Trennung des
Anliegerverkehrs in das Wohngebiet vom Durchgangsverkehr in Richtung Norden.
Baustellenbedingt (die neue Verbindungsstraße wird erst Mitte 2010 freigegeben)
liegt heute die Belastung durch den Durchgangsverkehr in der Naumannstraße. Um
diese Verkehrsströme zu lenken, bedarf es einer differenzierten Verkehrsführung
für den Anliegerverkehr und den Durchgangsverkehr sowie einer
korrespondierenden Beschilderung, damit der Durchgangsverkehr über die
Hedwig-Dohm-Straße geführt werden kann und die Verkehrsbelastung auf der
kombinierten Links-/und Geradeausspur des Sachsendammes in Richtung Tempelhof
nicht zu Rückstaubildungen führt. Das
Bezirksamt hat mögliche Auswirkungen bei unterschiedlichen Varianten geprüft
und dem Fachausschuss vorgestellt. Mit einer Änderung der
Einbahnstraßenregelung im Tempelhofer Weg erscheint derzeit keine Verbesserung
möglich. |
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