Drucksache - 0785/XVIII  

 
 
Betreff: Entwicklung des Gasag Geländes an der Torgauer Straße zum Europäischen Energieforum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
10.09.2008 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
17.09.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschl.Empf.
Beschluss
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 01.12.09

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung neuen Planungsrechts für das ehemalige GASAG-Gelände ist zügig durchgeführt worden. Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans 7-29 war die im Stadtplanungsausschuss am 10.09.2008 vorgestellte überarbeitete Planungsvariante. Durch die in der Zeit vom 06.04.2009 bis 06.05.2009 durchgeführte Behördenbeteiligung und die in der Zeit vom 27.04.2009 bis 27.05.2009 durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Planung zudem modifiziert, dennoch sind die Positionen der BVV wie folgt berücksichtigt worden:

 

1.      Wohnnutzung ist gemäß Baunutzungsverordnung im Kerngebiet ausnahmsweise zulässig, ohne dass es einer ausdrücklichen Festsetzung im Bebauungsplan bedarf. Besondere städtebauliche Gründe um zwingend festzusetzen, dass in bestimmten Geschossen nur Wohnungen zulässig sind oder ein bestimmter Anteil der Geschossfläche in bestimmten Baufeldern ausschließlich für Wohnungen zu verwenden ist, liegen aber nicht vor.

 

2.      Großflächiger Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Bordelle werden im Bebauungsplan 7-29 durch textliche Festsetzungen ausgeschlossen.

 

3.      Die Gebäudehöhen sind aufgrund der Bürgeräußerungen und der Vertiefung der Verschattungsstudie reduziert worden. Die höchstzulässigen Gebäudehöhen variieren nunmehr zwischen 29,5m und 57,0m über Gelände. Entlang der Trasse der Wannseebahn beträgt die höchstzulässige Gebäudehöhe 29,5m bis 38,0m. Im Gasometer ermöglichen die in Aussicht genommenen Festsetzungen des Bebauungsplanes ein Bauhöhe von 57,0m. Hierdurch wird sichergestellt, dass die beiden oberen Felder des Stahlgerüstes freigehalten werden.

 

4.      Die Errichtung einer Brücke für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr über die Wannseebahn bleibt weiterhin als langfristige Planung erhalten. Der betreffende Bereich liegt jedoch außerhalb des Geltungsbereiches auf planfestgestellter Bahnfläche, so dass der Bebauungsplan 7-29 keine Festsetzungen zur planungsrechtlichen Sicherung des Steges beinhaltet.

 

Die Berücksichtigung der größtmöglichen Umwelt- und Anwohnerverträglichkeit bei der Vorbereitung der Baustellenlogistik ist zu gegebener Zeit zu gewährleisten. Diesbezügliche Regelungen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

 
 

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