Drucksache - 0783/XVIII  

 
 
Betreff: Schuleingangsuntersuchungen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen Beantwortung
22.09.2008 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2008 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BE Ges 22.09.2008
Mitteilung zur Kenntnisnahme 18.11.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Schuleingangsuntersuchungen sind durch das Gesundheitsdienstgesetz § 8 Abs.2 als Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter definiert. Bei der seit Jahren bestehenden Diskussion, ob Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes auch an externe Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen übertragen werden können, wurde dies bei den Schuleingangsuntersuchungen eindeutig verneint. Die Schuleingangs-untersuchung wird nicht nur von Ärzten durchgeführt, sondern Arzthelferinnen, Sozialarbeiterinnen und Verwaltungskräfte sind auch daran beteiligt. Es werden nicht nur medizinische Daten erhoben, sondern es erfolgt eine multiprofessionelle Abklärung komplexer Problemlagen und die Vermittlung und Einleitung vielfältiger Hilfen. Die Beratungsgespräche bei festgestellten Defiziten zur Schulreife sollen dabei auch eine Wegweiserfunktion erfüllen, um den Kindern einen gesunden Schulalltag zu ermöglichen.

 

Eine Kooperation mit Krankenhäusern, die selbstverständlich nur mit Kostenerstattung möglich ist, erfüllt nicht diese Zielsetzung. Das Gesundheitsamt T/S ist weiterhin bemüht, eine adäquate Stellenausstattung im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sicherzustellen.

 
 

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