Drucksache - 0678/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der
Bürgermeister wird gebeten sich auf Landesebene, besonders im RdB, für die
Einführung des kommunalen Wahlrechts in Berlin auch für solche dauerhaft
ansässigen Bürger und Bürgerinnen einzusetzen, die nicht über die
Staatsangehörigkeit eines EU-Landes verfügen. Begründung: Angesichts
der für die nächste Zukunft vorhergesagten Bevölkerungsentwicklung in den
Innenstädten deutscher Großstädte zeichnet sich auch in Berlin ein erhebliches
Demokratie-Defizit ab, weil in ganzen Stadtteilen eine große Zahl der
BürgerInnen von jeder Mitwirkung an
demokratischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen wäre. Dies
betrifft auch bei uns im Bezirk solche Ortsteile, in denen besonders viele
Menschen leben, deren Hintergrund nicht in der Union liegt. Das drängende
Problem erfordert Handeln noch in dieser Legislaturperiode.
Tempelhof/Schöneberg als besonders betroffenem Bezirk steht es gut an, sich
hinter dieses Anliegen zu stellen, das z.B. auch beim Karneval der Kulturen auf
große Resonanz gestoßen ist. |
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