Drucksache - 0678/XVIII  

 
 
Betreff: Kommunales Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger/EU-Staatsbürgerinnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
Verfasser:Frau Marx, DeniseOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird gebeten sich auf Landesebene, besonders im RdB, für die Einführung des kommunalen Wahlrechts in Berlin auch für solche dauerhaft ansässigen Bürger und Bürgerinnen einzusetzen, die nicht über die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes verfügen.

 

 

Begründung:

Angesichts der für die nächste Zukunft vorhergesagten Bevölkerungsentwicklung in den Innenstädten deutscher Großstädte zeichnet sich auch in Berlin ein erhebliches Demokratie-Defizit ab, weil in ganzen Stadtteilen eine große Zahl der BürgerInnen von jeder Mitwirkung

an demokratischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen wäre.

Dies betrifft auch bei uns im Bezirk solche Ortsteile, in denen besonders viele Menschen leben, deren Hintergrund nicht in der Union liegt. Das drängende Problem erfordert Handeln noch in dieser Legislaturperiode. Tempelhof/Schöneberg als besonders betroffenem Bezirk steht es gut an, sich hinter dieses Anliegen zu stellen, das z.B. auch beim Karneval der Kulturen auf große Resonanz gestoßen ist.

 

 
 

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