Drucksache - 0671/XVIII  

 
 
Betreff: Baumfällmaßnahmen ins Internet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
30.06.2008 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BE Um/Nat/Verk 30.06.08
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Fällung von Bäumen ist nach dem Berliner Naturschutzgesetz nur außerhalb der Brutzeit der Vögel vom 1.10.-28.2. eines jeden Jahres zulässig. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen nur Notfällungen vorgenommen werden. Die im Winterhalbjahr beabsichtigten Fällungen werden zu Ortsteillisten zusammengefasst und der Baumschutzkommission zur Stellungnahme zugeleitet.

Der Fachbereich Natur wird die geplanten Fällungen von Straßen-, Park- und Friedhofsbäumen ab dem 1.9.08 daher immer dann ins Internet einstellen, wenn die Einwendungsfrist für die Baumschutzkommission abgelaufen ist. Eine monatliche Einstellung ist nicht sinnvoll.

Im Sommerhalbjahr werden die geplanten Notfällungen direkt nach Bekanntwerden eingestellt.

Ersatzpflanzungen werden dann eingestellt, wenn sie tatsächlich erfolgen. Auch hier ist eine monatliche Meldung nicht sinnvoll, da dies pro Jahr über ein bis zwei Ausschreibungen geschieht. Gepflanzt wird nur im Winterhalbjahr. Daher werden die Ersatzpflanzungen nach der Auftragsvergabe ins Netz gestellt. Sollten Einzelbäume aus Spenden noch durch eigene Mitarbeiter gepflanzt, so werden diese ebenfalls eingestellt.

 

 

 
 

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