Drucksache - 0671/XVIII
Die Fällung
von Bäumen ist nach dem Berliner Naturschutzgesetz nur außerhalb der Brutzeit
der Vögel vom 1.10.-28.2. eines jeden Jahres zulässig. Außerhalb dieses
Zeitraums dürfen nur Notfällungen vorgenommen werden. Die im Winterhalbjahr
beabsichtigten Fällungen werden zu Ortsteillisten zusammengefasst und der
Baumschutzkommission zur Stellungnahme zugeleitet. Der
Fachbereich Natur wird die geplanten Fällungen von Straßen-, Park- und
Friedhofsbäumen ab dem 1.9.08 daher immer dann ins Internet einstellen, wenn
die Einwendungsfrist für die Baumschutzkommission abgelaufen ist. Eine
monatliche Einstellung ist nicht sinnvoll. Im
Sommerhalbjahr werden die geplanten Notfällungen direkt nach Bekanntwerden
eingestellt. Ersatzpflanzungen
werden dann eingestellt, wenn sie tatsächlich erfolgen. Auch hier ist eine
monatliche Meldung nicht sinnvoll, da dies pro Jahr über ein bis zwei
Ausschreibungen geschieht. Gepflanzt wird nur im Winterhalbjahr. Daher werden
die Ersatzpflanzungen nach der Auftragsvergabe ins Netz gestellt. Sollten
Einzelbäume aus Spenden noch durch eigene Mitarbeiter gepflanzt, so werden
diese ebenfalls eingestellt. |
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