Drucksache - 0586/XVIII  

 
 
Betreff: Bürgerschaftliches Engagement fördern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
30.06.2008 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.03.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Erhebung der Gebühren für entsprechende Genehmigungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), welche Gebührenbefreiungen gemäß § 5, also auch für öffentliche Schulen, zulässt. Für Elterninitiativen, eingetragene Vereine, u. ä. ist keine Gebührenbefreiung vorgesehen.

Im Hinblick auf den Grundsatz der bürgernahen Verwaltung erfolgt in solch gelagerten Fällen aber in der Regel der Hinweis, dass die Gebührenerhebung vom Erlaubnisnehmer abhängig ist und somit durch die Schulen -und nicht durch die Elternvertreter- beantragt werden sollte.

 

 
 

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