Drucksache - 0582/XVIII  

 
 
Betreff: Sozialverträgliche Ausgabensenkung des Jobcenters
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GindraBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.03.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Jobcenter Vorberatung
27.03.2008 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Ausschuss für Soziales und Jobcenter Entscheidung
30.10.2008 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
MzK v. 24.06.08

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Schreiben des JobCenters Tempelhof/Schöneberg vom 11.06.06 wird zur o.g. Beschlussempfehlung Folgendes mitgeteilt:

 

Das Ziel, die passiven Leistungen im Vergleich zum Vorjahr zu senken, wurde 2007 im JobCenter Tempelhof-Schöneberg durch

 

·         höhere Integrationszahlen,

 

·         stärkere Kontrollen bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen,

 

·         verstärkte Arbeits- und Maßnahmeangebote und

 

·         die Einrichtung eines zentralen Antragsannahmeteams

 

erreicht.

 

Die weitere Senkung in diesem Jahr um 4,0 % wird durch folgende Maßnahmen unterstützt:

 

·         Steigerung der Integrationsquote,

 

·         Optimierung der Beziehung zu Arbeitgebern um den Einschaltungsgrad bei Arbeitgebern zu erhöhen und vorhandene Integrationspotenziale bestmöglich auszuschöpfen,

 

 

·         Plausibilitätsprüfung des anrechenbaren Einkommens aus Erwerbstätigkeit bzw.

Selbstständigkeit laufender Fälle,

 

·         Prüfung und Realisierung vorrangiger Ansprüche (Unterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld etc.),

 

·         Konsequente Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen,

 

·         Prüfung eventuell vorliegender Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaften unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage,

 

·         Verhinderung, Aufdeckung und konsequente Verfolgung von Leistungsmissbrauch

 

·         Realisierung vorrangiger Unterhaltsansprüche durch Bündelung des hierfür erforderlichen Fachwissens in einem gesonderten Team.

 

Aus Sicht des Bezirksamtes ist zu ergänzen, dass es zur vorgegebenen Zielvereinbarung 2008 aus mindestens drei Gründen grundsätzliche Kritik gibt: 

 

1.      Entweder ist durch Ziele oder aber durch den detaillierten Eingriff in die

Arbeitsprozesse der JobCenter vor Ort zu steuern. Beide Steuerungsmöglichkeiten gleichzeitig anzuwenden, schließt sich aus, denn Zielsteuerung setzt umfangreiche lokale Spielräume voraus.

2.      Die von der Bundesagentur vorgegebenen Ziele (Senkung der Summer der

passiven Leistungen, Verbesserung der Integrationsquote, die Kosten je Integration und die Bearbeitungsdauer) sind nur teilweise durch die lokalen Akteure beeinflussbar.

3.      Die Zielindikatoren spiegeln keine Integrationsfortschritte wider, dabei sind es doch gerade diese, die langzeiterwerbslosen Menschen den Weg zurück in Erwerbsarbeit ebnen. Ebenso wenig wird die Nachhaltigkeit von Integrationen berücksichtigt.

 

U.a. aus diesen Gründen haben die kommunalen Trägervertreter/innen die Zielvereinbarung für 2008 bislang nicht unterzeichnet und befinden sich mit den Vertretern der Bundesagentur für Arbeit in der Trägervertretung im Gespräch. Sollte dies nicht zu einer Verständigung führen, werden nach heutigem Kenntnisstand Zielwerte durch die BA vorgegeben.

 

 
 

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