Die
Genehmigung der Straßenbauarbeiten am Tempelhofer Hafen liegt in der
Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Verkehrslenkung
Berlin.
In
Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger wurde es kurzfristig möglich, die
Durchführung der Arbeiten am Tempelhofer Damm und in der Friedrich-Karl-Straße
in den Sommerferien zu genehmigen. Die restliche Arbeiten in der
Ordensmeisterstraße müssen aufgrund des Umfanges und in Abstimmung mit den
Hochbaumaßnahmen auch danach noch durchgeführt werden, allerdings unter
Einrichtung einer Einbahnstraße