Drucksache - 0564/XVIII  

 
 
Betreff: Hafengrill
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Eingaben und BeschwerdenBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.03.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 12.03.2008 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, alle baurechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Gewerbebetrieb Enrico Rospino („Hafengrill“) mit seinem populären Holzkohlengrill eine wirtschaftliche Zukunft am Tempelhofer Hafen zu eröffnen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur Bebauung des Hafenareals wurde die Ge-staltung der Außenanlagen im Rahmen eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs entwickelt, dessen Ergebnisse in die Festsetzungen des Bebauungsplanes 7-20 VE eingeflossen sind.

 

Die zwischenzeitlich erwogene Errichtung eines separaten Gebäudes für einen Imbiss (Größe 12x6,5m=78m²) im Bereich der Brücke oder am Eingangsbereich des Centers war aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes 7-20 VE sowie aus Belangen des Denkmalschutzrechtes nicht möglich, da die Unterbringung des Gebäudes der beabsichtigten offenen Gestaltung eines Stadtplatzes mit Marktfunktion widersprochen und den geplanten Platzbereich optisch beeinträchtigt hätte.

 

Nach Prüfung von Standortalternativen durch das Bezirksamt wurde daher Herrn Rospino mit Schreiben vom 8.4.2008 vorgeschlagen, einen Alternativstandort auf einem benachbarten Grundstück, wofür bereits im Vorfeld vom Bezirksamt Befreiungen von planungsrechtlichen Vorschriften in Aussicht gestellt wurden, zu prüfen. Leider waren die privaten Eigentümer dem Vernehmen nach nicht bereit, diese Fläche an Herrn Rospino zu vergeben.

 

Auch der Hinweis auf denkbare Standorte auf Straßenland erbrachte keine Ergebnisse.

 

Eine Unterbringung des Betriebes im Einkaufszentrum selbst war nicht möglich, da zu dem Zeitpunkt nach Angaben der Eigentümergesellschaft bereits alle Flächen dort vermietet waren.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 

 
 

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