Drucksache - 0513/XVIII  

 
 
Betreff: Öffentliche Fragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. FDP, AGP, BV NitschkeHauptausschuss
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:AntragDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
06.02.2008 
17. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung      
05.03.2008 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.03.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Dringl. BE

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

 

§44 Abs.1 GO-BVV wird wie folgt geändert:

 

“Nach Eintritt in die Tagesordnung findet eine 30-minütige öffentliche Fragestunde statt. In dieser Fragestunde werden Fragen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie derer, die ein durch ehrenamtliche Tätigkeit an herausgehobener Stelle, Arbeits- oder Ausbildungsstätte begründetes eigenes Interesse an der bezirklichen Fragestellung glaubhaft machen können an die BVV oder das Bezirksamt behandelt. Das Bezirksamt ist gemäß § 43 BezVG verpflichtet, in der Fragestunde Stellung zu nehmen. In jeder öffentlichen Fragestunde darf nur eine Anregung oder Frage durch den gleichen Einwohner gestellt werden.

 
 

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