Drucksache - 0455/XVIII
Hier besteht seit 01.01.2009 folgende Rechtslage: Die Einkünfte der Tagespflegepersonen sind steuer- und
versicherungspflichtig. Um die Kosten für die Versicherungen
abzufedern wurde das Entgelt für Tagespflegepersonen um die Hälfte der zu
erwartenden Versicherungsbeiträge erhöht. Einer Verschuldung ist durch diese
Abfederung entgegengetreten worden. |
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