Drucksache - 0444/XVIII  

 
 
Betreff: Eigentümer-Nutzer-Modell im Bezirk realisieren und in der KLR abbilden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
05.12.2007 
16. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
06.02.2008 
17. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
05.03.2008 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
02.04.2008 
19. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
23.04.2008 
20. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
04.06.2008 
21. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
02.07.2008 
22. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
10.07.2008 
23. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
06.01.2010 
45. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
03.02.2010 
46. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
03.03.2010 
47. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
07.04.2010 
48. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
05.05.2010 
49 öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
02.06.2010 
50. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ersatzantrag B90
3. Version vom 11.07.2008
4. Version vom 11.07.2008
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 15.12.09

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Dem vorbezeichneten Beschluss entsprechend bat das Bezirksamt den Senator für Finanzen um eine schriftliche Stellungnahme zu dem konzipierten „Eigentümer-Nutzer-Modell“, insbesondere zu folgenden Aspekten:

 

  • Rücklagenbildung für die Bauunterhaltung (Instandsetzungsrücklage); Führung

als Sondervermögen

 

  • Spreizung der Kostenarten nach den in der Immobilienwirtschaft üblichen Kategorien

 

  • Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgeltes (Vorauszahlung der Bewirtschaftungskosten sowie Instandhaltungsrücklage) durch den Nutzer an die bezirkliche SE Facility Management

 

 

Mit Schreiben vom 15.11.2009 teilt die Senatsverwaltung für Finanzen mit:

 

„Ich begrüße die Überlegungen Ihres Bezirkes zur Modernisierung der Bereiche Gebäude- und Immobilienverwaltung. Nach Prüfung des „Eigentümer-Nutzer-Modells“ muss ich jedoch mitteilen, dass eine Umsetzung in der vom Bezirk geplanten Form nicht erfolgen kann.

 

 

Vermieter-Mieter-Modell / Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgeltes

 

In den Grundzügen entspricht das geplante Modell dem Vermieter-Mieter-Modell. Die gewählten Ansätze für das Nutzungsentgelt sind jedoch nicht marktkonform und wären damit auch in einem Vergleich mit der privaten Wirtschaft nicht verwendbar. Marktüblich ist vielmehr, dass die Nettokaltmiete auch den Anteil für den baulichen Unterhalt enthält und die zuzüglich anfallenden Betriebs- und Nebenkosten als Vorauszahlung geführt und nach Verbrauch abgerechnet werden. Die mit Ihrem Modell vorgesehene Nutzungspauschale stellte eine Vermengung der beiden Komponenten dar.

 

Ebenfalls nicht erkennbar ist, wie der Flächenverbrauch der Nutzer gesteuert und wie mit Flächenveränderungen umgegangen werden soll. Das Vermieter-Mieter-Modell basiert u.a. auf den Regelungen der AllARaum und Sanktionen für den Fall von Mehrflächen, die für das hier beaufsichtigten Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin im Mietvertrag geregelt sind. In diesem Zusammenhang spricht auch die Möglichkeit des mit Ihrem Modell geplanten Vorhaltens von Flächen gegen einen wirtschaftlichen Umgang mit den Immobilien sowie gegen eine Kostentransparenz.

 

Positiv ist der Ansatz, anhand des tatsächlichen Instandhaltungsbedarfs Budgets für planmäßige und objektkonkrete Maßnahmen zu bilden, um so langfristig dem Werteverzehr der Immobilien entgegenzuwirken. Aus marktwirtschaftlicher Sicht ist auch der Ansatz zu begrüßen, dass die Instandhaltung der Immobilien langfristig und planmäßig betrieben werden soll.

 

 

Kosten-Leistungs-Rechung / Rücklagenbildung / Sondervermögen

 

Mit dem Aufstellungsrundschreiben für den Doppelhaushalt 2010/2011 (AR 10/11 vom 17. Dezember 2009) (Anm.: offensichtlicher Druckfehler gemeint ist:  AR 10/11 vom 17. Dezember 2008) wurde u.a. der Umgang mit den kalkulatorischen Kosten für Gebäude (Abschreibungen und Zinsen) verändert. Ab 2010 sind die kalkulatorischen Kosten für Gebäude fester Bestandteil der Bezirkszuweisung und damit zahlungswirksam. Zur Umsetzung dieser Verfahrensanpassung wird der Bezirksplan um den bezirksindividuellen Betrag erhöht, der in 2008 auf die kalkulatorischen Gebäudekosten entfallen ist. Im Gegenzug werden die Bezirke verpflichtet, aus der erhöhten Zuweisung haushaltswirksame Zahlungen (kamerale Verrechnungen) an den Landeshaushalt zu leisten

 

Mit der Thematik, wie Veränderungen im Gebäudebestand, insbesondere Gebäudeabgänge, frühzeitig zu einer Entlastung der nun zahlungswirksamen Gebäudekosen führen können, beschäftigt sich bereits die von den Finanzstadträten der Bezirke eingerichtete Arbeitsgruppe „kalkulatorische Kosten“, deren abschließende Ergebnisse – voraussichtlich zum Jahresende 2009 – zunächst abzuwarten bleiben.

 

Grundvoraussetzung der o.g. Verfahrensänderung und einer möglichen Entlastung der zahlungswirksamen Gebäudekosten ist eine vollständige Abbildung der sich im Eigentum des Landes Berlin und in der Zuständigkeit der Bezirke befindlichen Gebäude. Die Bewertung der Gebäude erfolgt dabei berlineinheitlich nach den Regeln der Konzeption zur Anlagenbuchhaltung.

 

Das geplante Eigentümer-Nutzer-Modell läuft dem Verfahren der Kostenrechnung als auch der Verwendung der Kostenrechnungsdaten für die Ermittlung der Globalsummen und der Ermittlung der kameralen Verrechnungsbeträge für kalkulatorische Kosten zuwider.

Anstelle der kalkulatorischen Gebäudekosten sieht das geplante Modell die bezirksinterne Zahlung einer „Instandhaltungsrücklage“ sowie die Bildung eines Sondervermögens aus nicht verausgabten Mitteln dieser Zahlungsbeträge vor. Ein Rückfluss aus der Instandhaltungsrücklage oder einem solchen Sondervermögen an den Landeshaushalt ist nicht vorgesehen. Die ausschließlich für die haushaltsneutrale Verrechnung vorgesehenen zusätzlichen Mittel in der Globalsumme würden nach Ihrem Modell vollständig beim Bezirk verbleiben und nicht verbrauchte Mittel auf da nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Dieses Vorgehen würde zu zusätzlichen Ausgaben und Belastungen für den Landeshaushalt führen.

 

Das Verfahren der KLR und der Produktbudgetierung lässt prinzipiell eine Implementierung eines Vermieter-Mieter-Modell mit den in Ihrem Schreiben genannten Zielen und Vorteilen zu, bei dem jedoch die Mieten über Verrechnungen an den Landeshaushalt abgeführt werden müssten.

 

Weiterhin ist gemäß § 62 LHO und deren Ausführungsvorschriften geregelt, dass neben Kassenverstärkungs- und Erfolgsrücklagen, auch in besonders zu begründenden Ausnahmefällen „andere Rücklagen“ gebildet werden können. Haushaltsmittel sollen dabei für einen bestimmten und eng begrenzten Zweck angesammelt werden. Besonders die in § 62 (2) LHO und deren Ausführungs-vorschriften deutlich betonte Ansammlung von Mitteln steht im unvereinbaren Gegensatz  zu der im Beschluss der BVV Tempelhof-Schöneberg formulierten Übertragung von nicht verbrauchten Mitteln der baulichen Unterhaltung, die eine für jedes Haushaltsjahr etatisierte Standard-Mittelausstattung darstellt.

 

Zu der nach Ihrem Modell vorgesehenen Führung des Haushaltstitels „Bauliche Unterhaltung“ als Sondervermögen ist anzumerken, dass die Einrichtung eines Sondervermögens nach § 26 LHO als rechtlich unselbständiger Teile des Landesvermögens nicht aufgrund eines BVV-Beschlusses, sondern durch ein Gesetz festzulegen ist. Im Übrigen stellen Mittel der baulichen Unterhaltung auch kein Vermögen i.S.d. Nr. 10 AV § 26 LHO dar, die rechtlich unselbständig als Sondervermögen abgesondert werden könnten.

Im Ergebnis der hier vorgenommenen Prüfungen ist die Umsetzung des Eigentümer-Nutzer-Modells in der von Ihnen vorgesehenen Form leider nicht möglich.“

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der Ausführungen zu § 62 LHO (Rücklagen) und

§ 26 LHO (Betriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger) ist davon auszu-

 

gehen,  dass  weitere  Initiativen  zugunsten  des „Eigentümer-Mieter-Modells“ über

den Rat der Bürgermeister (RdB) zu keinen weiteren Handlungsoptionen führen werden.

 

Daher bittet das Bezirksamt den Prüfauftrag als erledigt zu betrachten.

 
 

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