Drucksache - 0409/XVIII  

 
 
Betreff: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Übernahme eines internetfähigen Computers mit Bildschirm und Drucker als Hilfsmittel für einen Menschen mit Behinderung ist bereits jetzt möglich, wenn die Nachrangigkeit der Sozialhilfe berücksichtigt wird, d.h. wenn die Krankenkasse, die Hilfsmittel dem Zeil des Ausgleichs einer Behinderung (Braille-Zeile u.a.) übernimmt, Übernommen werden jedoch nicht Gegenstände des täglichen Gebrauchs, zum Beispiel Computer (mit Ausnahme von Hilfsmittelausstattung der Schüler/innen während der Schulpflicht).

Somit können Gegenstände des täglichen Gebrauchs (nach Einkommens- und Vermögensprüfung) von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (§§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit § 9 Eingliederungsverordnung) übernommen werden, wenn sie zum Ausgleich der Behinderung notwendig sind, und damit eine bessere Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht wird. Dies gilt auch außerhalb der allgemeinen Schulpflicht für eine Berufsausbildung, ein Hochschulstudium oder ein Praktikum, wenn es für den angestrebten Beruf erforderlich ist. Dies gilt auch, wenn der PC für die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums benötigt wird, der auch die Aufnahme von Informationen und die Kommunikation mit Anderen zur Vermeidung von Vereinsamung umfasst und wenn die Kosten von keinem anderen Träger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitsagentur, Integrationsamt) übernommen werden.

 

 

In der Praxis gibt es bereits heute ausreichende Grundlagen zur Gewährung von PC- und Zusatzausstattungen als Gegenständen des täglichen Gebrauchs bzw. mit dem Ziel der Erschließung eines körperlichen und geistigen Freiraums. Beratungsstellen u.a. des VdK unterstützen die Hilfesuchenden bei der Beurteilung, welcher Leistungsträger jeweils zuständig ist, wie ein Hilfsmittel konkret beantragt werden muss usw.

Das Ziel des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe ist es, die Hilfesuchenden bzw. Hilfeempfangenden persönlich kennenzulernen, die Hilfeplanung vorzunehmen und passgenaue Hilfen zu gewähren. 

 

 

Weniger persönliche Behördengänge können in Berlin nur stattfinden, wenn die entprechenden Online-Angebote vorhanden sind und eine entsprechende Signatur für die Datenübertragung ermöglicht wird.

 

 
 

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