Drucksache - 0381/XVIII  

 
 
Betreff: Kiezentwicklung voranbringen – Bahnflächen im Bezirk (2)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
10.10.2007 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
14.11.2007 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
10.03.2010 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschl.Empf.
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV wolle beschließen:

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, für folgende, ehemalige Bahnflächen im Bezirk Bebauungspläne gemäß AGBauGB aufzustellen:

 

- an der Bautzener Straße,

 

- an der Crellestraße,

 

- ehemaliger Güterbahnhof Tempelhof,

 

- ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf.

 

Die Möglichkeiten des § 9 (2) BauGB sollten, sofern die Flächen planungsrechtlich noch für Bahnzwecke gewidmet sind, genutzt werden.

 

 

- Schlussbericht -

 

Für die im BVV-Beschluss benannten Flächen bestehen unterschiedliche Voraussetzungen, deshalb wird auf die Flächen separat eingegangen.

 

Bahnfläche an der Bautzener Straße

Die Flächen zwischen der Bautzener Straße und der S-Bahntrasse (S2) sind mittlerweile von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Sie unterliegen somit der gemeindlichen Planungshoheit. Für die vom Bezirk erworbenen Flächen südlich der Großgörschenstraße ist der Bebauungsplan 7-26 mit dem Planungsziel Grünfläche und der Zeckbestimmung: öffentliche Parkanlage, öffentliche naturnahe Parkanlage, öffentlicher Spielplatz und sportbetonte Spielfläche in Bearbeitung. Im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau West und mit GA-Mitteln soll aus dem Kiez heraus eine Anbindung an die Schöneberger Schleife nach Norden und nach Süden erfolgen. Nördlich der Großgörschenstraße müsste, sofern ein hinreichend konkretes Projekt vorliegt, ein Bebauungsplan nach § 9 (1) BauGB aufgestellt werden. Hier ist östlich der Bautzener Straße eine Wegeverbindung als südliche Zuwegung zum S-Bahnhof

Yorckstraße zu berücksichtigen.

Bahnflächen an der Crellestraße (Wannseebahngraben / Bahnflächen der Potsdamer Stammbahn)

Die Trasse der Potsdamer Stammbahn, parallel zur S1, muss für einen eventuellen Regionalverkehr vorgehalten werden. Einer Freistellung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht zugestimmt. Da eine tatsächliche Wiederinbetriebnahme dieser Bahntrasse vom Land Berlin bestellt werden muss, dies aber sicher nicht vor dem Jahre 2025, wahrscheinlich deutlich später, in Betracht kommt, hat der Bezirk im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau West kürzlich eine Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen. Diese hat die für die Regionalbahnplanung erforderlichen bzw. die entbehrlichen Flächen herausgearbeitet. Eine förmliche Zustimmung der Bahn hierzu steht noch aus, ist aber in absehbarer Zeit zu erwarten. Sobald die entbehrlichen Flächen festgestellt sind, wird hierfür das bezirkliche Planungsziel öffentliche Grünfläche mit Spielplatz weiter verfolgt. Die Bahn hat signalisiert, dass sie im Rahmen eines Gestattungsvertrages für Flächen, die nur vorübergehend für den Bahnbetrieb nicht benötigt werden, einer Nutzung als Grünfläche für zunächst mindestens 15 Jahre zustimmen würde.

 

Güterbahnhof Tempelhof

Um dem vornehmlichen Planungsziel der Realisierung eines City-Terminals (Umschlag Straße / Schiene) Nachdruck zu verleihen, wird der Bebauungsplan 7-43 aufgestellt (BA-Beschluss vom 5.1.2010). Es besteht Einvernehmen zwischen den landesplanerischen Zielen (SenStadt) und dem Bezirk (Güterverkehrssubzentrum Tempelhofer Güterbahnhof, BVV-Beschluss vom 19.1.2005). Ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken würde dem langfristigen Planungsziel zuwiderlaufen.

 

Güterbahnhof Wilmersdorf im Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Für die Nachnutzung des Geländes hat die BVV mit Beschluss vom 28.10.2009 (Drucks. Nr.1212/XVIII) entsprechende Festlegungen getroffen. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt die Veräußerung als freigestellte Fläche. Das Freistellungsverfahren wird die Bahn in eigener Zuständigkeit einleiten. Somit kann nach der noch durchzuführenden Abstimmung der städtebaulichen Entwicklung die erforderliche FNP-Änderung und die Einleitung eines Bebauungsplanes nach § 9 (1) BauGB erfolgen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen