Drucksache - 0381/XVIII
Die BVV fordert das Bezirksamt auf, für folgende, ehemalige Bahnflächen im Bezirk Bebauungspläne gemäß AGBauGB aufzustellen: - an der
Bautzener Straße, - an der
Crellestraße, -
ehemaliger Güterbahnhof Tempelhof, -
ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf. Die
Möglichkeiten des § 9 (2) BauGB sollten, sofern die Flächen planungsrechtlich
noch für Bahnzwecke gewidmet sind, genutzt werden. -
Schlussbericht - Für die im BVV-Beschluss benannten Flächen bestehen unterschiedliche Voraussetzungen, deshalb wird auf die Flächen separat eingegangen. Bahnfläche an der Bautzener Straße Die Flächen zwischen der Bautzener Straße und der S-Bahntrasse (S2) sind mittlerweile von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Sie unterliegen somit der gemeindlichen Planungshoheit. Für die vom Bezirk erworbenen Flächen südlich der Großgörschenstraße ist der Bebauungsplan 7-26 mit dem Planungsziel Grünfläche und der Zeckbestimmung: öffentliche Parkanlage, öffentliche naturnahe Parkanlage, öffentlicher Spielplatz und sportbetonte Spielfläche in Bearbeitung. Im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau West und mit GA-Mitteln soll aus dem Kiez heraus eine Anbindung an die Schöneberger Schleife nach Norden und nach Süden erfolgen. Nördlich der Großgörschenstraße müsste, sofern ein hinreichend konkretes Projekt vorliegt, ein Bebauungsplan nach § 9 (1) BauGB aufgestellt werden. Hier ist östlich der Bautzener Straße eine Wegeverbindung als südliche Zuwegung zum S-Bahnhof Yorckstraße zu berücksichtigen. Bahnflächen an der Crellestraße (Wannseebahngraben /
Bahnflächen der Potsdamer Stammbahn) Die Trasse der Potsdamer Stammbahn, parallel zur S1, muss für einen eventuellen Regionalverkehr vorgehalten werden. Einer Freistellung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht zugestimmt. Da eine tatsächliche Wiederinbetriebnahme dieser Bahntrasse vom Land Berlin bestellt werden muss, dies aber sicher nicht vor dem Jahre 2025, wahrscheinlich deutlich später, in Betracht kommt, hat der Bezirk im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau West kürzlich eine Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen. Diese hat die für die Regionalbahnplanung erforderlichen bzw. die entbehrlichen Flächen herausgearbeitet. Eine förmliche Zustimmung der Bahn hierzu steht noch aus, ist aber in absehbarer Zeit zu erwarten. Sobald die entbehrlichen Flächen festgestellt sind, wird hierfür das bezirkliche Planungsziel öffentliche Grünfläche mit Spielplatz weiter verfolgt. Die Bahn hat signalisiert, dass sie im Rahmen eines Gestattungsvertrages für Flächen, die nur vorübergehend für den Bahnbetrieb nicht benötigt werden, einer Nutzung als Grünfläche für zunächst mindestens 15 Jahre zustimmen würde. Güterbahnhof Tempelhof Um dem vornehmlichen Planungsziel der Realisierung eines City-Terminals (Umschlag Straße / Schiene) Nachdruck zu verleihen, wird der Bebauungsplan 7-43 aufgestellt (BA-Beschluss vom 5.1.2010). Es besteht Einvernehmen zwischen den landesplanerischen Zielen (SenStadt) und dem Bezirk (Güterverkehrssubzentrum Tempelhofer Güterbahnhof, BVV-Beschluss vom 19.1.2005). Ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken würde dem langfristigen Planungsziel zuwiderlaufen. Güterbahnhof Wilmersdorf im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg Für die Nachnutzung des Geländes hat die BVV mit Beschluss vom 28.10.2009 (Drucks. Nr.1212/XVIII) entsprechende Festlegungen getroffen. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt die Veräußerung als freigestellte Fläche. Das Freistellungsverfahren wird die Bahn in eigener Zuständigkeit einleiten. Somit kann nach der noch durchzuführenden Abstimmung der städtebaulichen Entwicklung die erforderliche FNP-Änderung und die Einleitung eines Bebauungsplanes nach § 9 (1) BauGB erfolgen. |
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