Drucksache - 0379/XVIII
Die BVV fordert das Bezirksamt
auf, sich bei dem zuständigen Eisenbahnbundesamt dafür einzusetzen, dass
– gemäß § 23 AEG – für im Bezirk liegende ehemalige Bahnflächen die
Freistellung von Bahnbetriebszwecken betrieben wird. Insbesondere sind die
Flächen - an der Bautzener Straße, - an der Crellestraße, - ehemaliger Güterbahnhof
Tempelhof, - ehemaliger Güterbahnhof
Wilmersdorf unverzüglich aus der
Planfeststellung zu entlassen und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
zuzuführen. -
Schlussbericht
– Die Forderung, sich beim
Eisenbahn-Bundesamt dafür einzusetzen, dass für Bahnflächen die Freistellung
betrieben werden soll, setzt voraus, dass der Bezirk selbst die Antragstellung
übernehmen würde. Dies kann bei verantwortungsvollem Umgang mit den vorhandenen
Ressourcen nur dann geschehen, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und eine vom
Bezirk gewünschte städtebauliche Entwicklung nur durch eine vorhandene Widmung
bzw. Planfeststellung behindert oder unmöglich gemacht wird. Für die im BVV-Beschluss
benannten Flächen bestehen unterschiedliche Voraussetzungen, deshalb wird auf
die Flächen separat eingegangen. Bahnfläche an der
Bautzener Straße Schon seit Jahren bemüht
sich der Bezirk erfolglos um eine städtebauliche Entwicklung, wobei
unterschiedlichste Konzeptvarianten sowie Bebauungsplanvorschläge erarbeitet
wurden. Eine Nachfrage für eine städtebaulich adäquate Verwertung der
nördlichen Teilfläche ist z. Zt. nicht gegeben. In einem Anzeigeverfahren für
einen Bebauungsplan teilte SenStadt die Planungsbefangenheit für eine
Teilfläche entlang der derzeit vorhandenen S-Bahntrasse (S2) aufgrund
erforderlicher Bahnsteigverbreiterung und Flächenvorhaltung für die S21 mit.
Dadurch wird der für eine städtebauliche Entwicklung nutzbare Raum an der
Bautzener Straße (nördlich der Achse Großgörschenstraße) deutlich schmaler. Der
Grundstückseigentümer hat selbst einen Antrag auf Freistellung von
Bahnbetriebszwecken gemäß §23 AEG gestellt, der auch positiv beschieden wurde,
auch für südlich der Großgörschenstraße gelegene Flächen, die bereits für die
Realisierung des Nord-Süd-Grünzuges vom Land Berlin erworben wurden. Bahnflächen an der
Crellestraße (Wannseebahngraben / Bahnflächen der Potsdamer Stammbahn) Planungsbefangenheit
besteht durch die parallel zur S1 geplante Trasse der Potsdamer Stammbahn, die
für einen eventuellen Regionalverkehr vorgehalten werden muss, der vom Land
Berlin zu bestellen wäre. Grundsätzlich soll das bezirkliche Planungsziel
Grünzug (hier Teil der Schöneberger Schleife) mit Spielplatz, welches dem
Grunde nach im B-Plan XI-240 festgesetzt werden sollte, weiterhin bestehen
bleiben. Da jedoch zunächst keine Aussicht auf Realisierung bestand, wurde der
B-Plan mit Beschluss des Bezirksamtes vom 19.12.2006 eingestellt. Ein Antrag
auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG durch den Bezirk kann
zur Zeit nicht gestellt werden, da die für die Regionalbahnplanung
erforderlichen bzw. die entbehrlichen Flächen nicht exakt benannt werden
können. Die Antragstellung bedingt eine genaue Flächenbezeichnung. Im Rahmen des
Förderprogramms Stadtumbau West wurde kürzlich eine Machbarkeitsstudie
erarbeitet, welche u. a. die Flächenabgrenzung von dauerhaft für den
Bahnbetrieb nicht mehr benötigten und für vorübergehend für den Bahnbetrieb
nicht benötigten Flächen zum Gegenstand hat. Ziel ist es, Umfang und Kosten der
erforderlichen Kabelumverlegungen sobald als möglich mit der Bahn abzustimmen,
damit eine nachhaltige Zwischennutzung als Grünzug (Schöneberger Schleife)
durch einen Gestattungsvertrag mit der Bahn vereinbart werden kann. Sobald eine
Zustimmung der Bahn für die bezirklichen Planungen vorhanden ist, wird das
Bezirksamt die Umsetzung der Planungsziele und die Freistellung von Teilflächen
betreiben. Güterbahnhof Tempelhof Der Standort zählt zu den
langfristig für Güterumschlag Straße-Schiene (City-Terminal) vorzuhaltenden
Flächen. Hier besteht Einvernehmen zwischen SenStadt und dem Bezirk
(BVV-Beschluss vom 19.1.2005). In diesem Zusammenhang ist die Fläche des
Güterbahnhofs Wilmersdorf freigegeben worden, da am südlichen S-Bahnring im
Bezirk nur ein Standort für erforderlich gehalten wird, nämlich der
Güterbahnhof Tempelhof. Ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken
würde dem langfristigen Planungsziel zuwiderlaufen. Um dem vornehmlichen Planungsziel
der Realisierung eines City-Terminals Nachdruck zu verleihen, ist vom
Bezirksamt der Bebauungsplan 7-43 aufgestellt worden (BA-Beschluss vom
5.1.2010). Güterbahnhof
Wilmersdorf im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Für die Nachnutzung des
Geländes wurden Konzepte im Hinblick auf eine städtebauliche und
immobilienwirtschaftliche Tragfähigkeit erarbeitet. Ziel ist eine
städtebauliche Entwicklung des Gesamtgebietes zwischen Handjerystraße und
Hauptstraße als Teil des Siedlungsgebietes Friedenau. Dabei sollte ein
tragfähiges Gesamtkonzept für die ehemaligen Bahnflächen die Planungsgrundlage
sein. Es soll auch zur Vermeidung der weiteren Heraustrennung von
„Filet-Grundstücken“ – wie in der Vergangenheit geschehen -
beitragen, da dies in der Folge zu städtebaulich unerwünschten Brach- und
Restflächen führen würde. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt die
Veräußerung als freigestellte Fläche. Insoweit ist eine Antragstellung durch
den Bezirk nicht erforderlich. Der Bezirk befindet sich in enger Abstimmung mit
SenStadt, da bei Aufgabe der Bahnnutzung in jedem Fall eine FNP-Änderung
erforderlich ist. Gemäß den Vorstellungen der BVV (Drucks. Nr.1212/XVIII,
Beschluss vom 28.10.2009) verfolgt das Bezirksamt eine dementsprechende
städtebauliche Entwicklung als Wohnfläche und abschirmende Gewerbefläche. Für weitere Flächen, die
für die Realisierung der Schöneberger Schleife und angrenzender Grünflächen
benötigt werden, wird die Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß den
geschlossenen bzw. noch zu schließenden Verträgen durchgeführt. Die durch das
Bundeseisenbahnvermögen verkauften Flächen (z. B. an der Bautzener Straße und
östlich der Fernbahn im Flaschenhals) wurden auf Antrag des Bezirks
freigestellt. Die Flächen der DB Netz AG werden nach bahninterner Entbehrlichkeitsprüfung
in der Regel als freigestellte Flächen veräußert. Für die geplanten Grünflächen
an der Torgauer Straße wurden ebenfalls bereits Freistellungsanträge gestellt
resp. sind in Vorbereitung. |
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