Drucksache - 0371/XVIII
Eine
Überprüfung der Örtlichkeit gemeinsam mit der Schutzpolizei (Direktion 4
Zentrale Aufgaben/Verkehrsdienst) hat ergeben, dass es sinnvoll ist, zwei
zusätzliche Zeichen 250 StVO mit den Zusatzzeichen 1020-30 (“Anlieger
frei”) StVO bereits am Knoten Zehrensdorfer Straße/Motzener Straße
–Buckower Chaussee aufzustellen, um somit den Durchgangsverkehr auf ein
Minimum beschränken zu können. Eine
entsprechende Anordnung ist erfolgt. Weitere
verkehrliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung kämen hierbei in Abstimmung mit
der Schutzpolizei nicht in Betracht. |
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