Drucksache - 0339/XVIII
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung: Die BVV wolle beschließen: Der § 23 Abs. 5 wird wie folgt
geändert: Alle Ausschüsse, mit Ausnahme des
Geschäftsordnungsausschusses, des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden und
des Ausschusses für Rechungsprüfung und finanzielle Beteiligungen des Bezirks
tagen öffentlich, sofern ein ...............zu äußern. |
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