Drucksache - 0251/XVIII  

 
 
Betreff: Straßensondernutzung vereinfachen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
22.08.2011 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Beantwortung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.04.2001 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Nutzungen im öffentlichen Straßenland auf dem Gehweg bis 1,00 m Tiefe (z.B. Blumenkübel, Fahrradständer u.ä.) zukünftig ohne einen förmlichen Verwaltungsakt zuzulassen, sofern Straßenverkehrsbelange dem nicht entgegenstehen.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Berliner Straßengesetz ist verändert worden, die erfolgte Zuständigkeitskonzentration und eine Verschlankung des Verfahrens führten bereits zu einer deutlichen Vereinfachung. Das Zulassen von genannten Nutzungen ohne förmlichen Verwaltungsakt und damit ohne Prüfung würde zu einem auch sicherheitsmäßig inakzeptablen „Wildwuchs“ führen. Die besondere Situation von Behinderten, die möglichst weitgehend gefahrenfrei und ungehindert das öffentliche Straßenland passieren können sollen, muss gewährleistet werden.

 
 

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