Drucksache - 0251/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.04.2001 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht, Nutzungen im öffentlichen Straßenland auf dem Gehweg bis 1,00 m Tiefe (z.B. Blumenkübel, Fahrradständer u.ä.) zukünftig ohne einen förmlichen Verwaltungsakt zuzulassen, sofern Straßenverkehrsbelange dem nicht entgegenstehen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Berliner Straßengesetz ist verändert worden, die erfolgte Zuständigkeitskonzentration und eine Verschlankung des Verfahrens führten bereits zu einer deutlichen Vereinfachung. Das Zulassen von genannten Nutzungen ohne förmlichen Verwaltungsakt und damit ohne Prüfung würde zu einem auch sicherheitsmäßig inakzeptablen „Wildwuchs“ führen. Die besondere Situation von Behinderten, die möglichst weitgehend gefahrenfrei und ungehindert das öffentliche Straßenland passieren können sollen, muss gewährleistet werden. |
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