Drucksache - 0156/XVIII
Das Bezirksamt bittet, das vorgelegte Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige
Beteiligung der Bürger zur Kenntnis zu nehmen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.1
BauGB mit Schreiben vom 24.05 2006 über den Bebauungsplan unterrichtet worden. Die
frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
erfolgte in der Zeit vom 06. Juni bis einschließlich 30 Juni im Amt für Planen,
Genehmigen und Denkmalschutz, Fachbereich Planen des Bezirksamtes Tempelhof -
Schöneberg.
Im
selben Zeitraum lagen die Unterlagen im Amt für Stadtplanung, Vermessung und
Bauaufsicht, Fachbereich Stadtplanung Friedrichshain-Kreuzberg aus. Am 23. Juni 2006 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, BVV Saal statt. Das Anhörungsergebnis der Öffentlichkeit und die Äußerungen der Behörden sind in die weitere Planung mit eingeflossen. Sie haben nicht zu einer Änderung der Zielstellung des Bebauungsplans geführt. Der wesentliche Planinhalt bleibt unberührt. Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S.
3316) Gesetz
zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November
1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl.
S. 692) Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch
Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) |
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