Drucksache - 0156/XVIII  

 
 
Betreff: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB u. der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans VI-140 für das Gelände zw. Schöneberger Ufer, Schöneberger Str., Luckenwalder Str., Landwehrkanal, Möckernstr.,Yorckstr. u. der Bezirksgrenze mit Ausnahme des Flurstücks 3160 u. mit Ausnahme der Grundstücke Schöneberger Str. 14,15 u. Schöneberger Ufer 1,3 im Bez. Friedrichshain-Kreuzberg, Ortst. Kreuzberg und Tempelhof-Schöenberg, Ortst. Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndHapel, Dieter
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
14.03.2007 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK

Das Bezirksamt bittet,

Das Bezirksamt bittet,

 

das vorgelegte Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Bürger zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 24.05 2006 über den Bebauungsplan unterrichtet worden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 06. Juni bis einschließlich 30 Juni im Amt für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz, Fachbereich Planen des Bezirksamtes Tempelhof - Schöneberg.

 

Im selben Zeitraum lagen die Unterlagen im Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauaufsicht, Fachbereich Stadtplanung Friedrichshain-Kreuzberg aus.

Am 23. Juni 2006 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, BVV Saal statt.

 

Das Anhörungsergebnis der Öffentlichkeit und die Äußerungen der Behörden sind in die weitere Planung mit eingeflossen. Sie haben nicht zu einer Änderung der Zielstellung des Bebauungsplans geführt. Der wesentliche Planinhalt bleibt unberührt.

 

Rechtsgrundlage:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819)

 

 
 

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