Drucksache - 0083/XVIII  

 
 
Betreff: PPP-Projekt für das Kinderzentrum Monumentenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. B' 90/Grüne, FDPBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
07.03.2007 
5. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
27.03.2007 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag
MzK v. 06.02.07

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt bittet den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Unabhängig von der gewählten Beschaffungsvariante (konventionelle Haushaltsfinanzierung oder Public Private Partnership-Modell) kann die Möglichkeit des Umbaus bzw. der Sanierung des Kinderzentrums nur auf Grundlage des geltenden Haushaltsrechts betrachtet werden.

 

In § 7 Abs. 2 Satz 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) ist festgelegt:

 

“Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeits-untersuchungen durchzuführen”:

 

Somit sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auch Instrumente zur Umsetzung der in  § 7 LHO geregelten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

 

Speziell für PPP-Projekte wurde ein bundeseinheitlicher Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe des Bundes (unter Federführung des Bundesbauministeriums und unter Beteiligung der Finanzministerkonferenz der Länder) erarbeitet. In der Finanzministerkonferenz am 07. September 2006 wurde dieser Leitfaden einstimmig verabschiedet.

 

Jene hier dokumentierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen umfassen vier Phasen, welche sich an der Systematik der Ablauforganisation von typischen PPP-Projekten orientieren.

 

In Kurzform lassen sich die projektbegleitenden Untersuchungen wie folgt zusammenfassen:

 

 

 

Phase

des Beschaffungsprozesses

Stufen

der PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

 

Phase 1

 

 

Bedarfsbegründung, Finanzierbarkeit und

Maßnahmenwirtschaftlichkeit

 

PPP-Eignungstest

 

Phase 2

 

 

Erstellung des konventionellen Vergleichswertes

(Public Sector Comparator-PSC)

 

Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

 

Festlegung der Obergrenze für die Ver-anschlagung im Haushalt (Etatreife) als Voraussetzung für eine Ausschreibung

 

Phase 3

 

Abschließende Wirtschaftlichkeits-untersuchung vor Zuschlagserteilung und Vertragsunterzeichnung

 

Phase 4

 

Projektcontrolling

 

 

Bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen handelt es sich also um einen mehrstufigen Prozess, bei dem die wirtschaftlichste Realisierungsvariante prognostiziert wird. Der Prozess ist durch eine kontinuierliche Zunahme projektrelevanter Informationen gekennzeichnet. Ziel ist eine möglichst belastbare quantitative Abschätzung der Lebenszykluskosten alternativer Beschaffungs-varianten.

 

Auch im Rahmen der Beschaffungsvariante PPP schreibt sowohl die LHO als auch der vorgenannte Leitfaden des Bundesbauministeriums aber folgende unabdingbare Prämissen vor:

 

 

1.      Objektive Begründung eines Bedarfes

2.      Etatmäßige Absicherung der Miete bzw. des Entgeltes für die Gebäudenutzung einschließlich der zu vereinbarenden Services während der Vertragslaufzeit

(in der Regel 15-20 Jahre) im Haushalt der öffentlichen Verwaltung

 

 

Im Falle des Kinderzentrums Monumentenstraße ist ein objektiver Bedarf – aufgrund der demografischen Entwicklung und geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen – nicht mehr begründbar.

 

 

 

Zum Stichtag (01.September 2006) bestand im Planungsraum des Kinderzentrums Monumentenstraße ein erhebliches Überangebot an freien Kita-Plätzen. Ende 2006 trat die neue Grundschulordnung in Kraft, die u.a. eine Regionalisierung der Einschulungsbereiche vorgibt und neue jahrgangsstufendifferenzierte Einrichtungs-frequenzen (Anzahl der Schüler/Klasse) ab dem Schuljahr 2007/2008 festlegt. Hiernach zeichnet sich künftig eine Überkapazität auch an Schülerplätzen in der betroffenen Region Schöneberg ab.

 

Somit liegen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Fortsetzung dieses Projektes – unabhängig von der Beschaffungsvariante PPP – nicht mehr vor.

 

 
 

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