Drucksache - 0083/XVIII
Das Bezirksamt bittet den
folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen: Unabhängig von der gewählten Beschaffungsvariante (konventionelle Haushaltsfinanzierung oder Public Private Partnership-Modell) kann die Möglichkeit des Umbaus bzw. der Sanierung des Kinderzentrums nur auf Grundlage des geltenden Haushaltsrechts betrachtet werden. In
§ 7 Abs. 2 Satz 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) ist festgelegt: “Für
alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeits-untersuchungen
durchzuführen”: Somit
sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auch Instrumente zur Umsetzung der
in § 7 LHO geregelten Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Speziell
für PPP-Projekte wurde ein bundeseinheitlicher Leitfaden für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe
des Bundes (unter Federführung des Bundesbauministeriums und unter Beteiligung
der Finanzministerkonferenz der Länder) erarbeitet. In der
Finanzministerkonferenz am 07. September 2006 wurde dieser Leitfaden einstimmig
verabschiedet. Jene
hier dokumentierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen umfassen vier Phasen,
welche sich an der Systematik der Ablauforganisation von typischen
PPP-Projekten orientieren. In
Kurzform lassen sich die projektbegleitenden Untersuchungen wie folgt
zusammenfassen:
Bei den
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen handelt es sich also um einen mehrstufigen
Prozess, bei dem die wirtschaftlichste Realisierungsvariante prognostiziert
wird. Der Prozess ist durch eine kontinuierliche Zunahme projektrelevanter
Informationen gekennzeichnet. Ziel ist eine möglichst belastbare quantitative
Abschätzung der Lebenszykluskosten alternativer Beschaffungs-varianten. Auch
im Rahmen der Beschaffungsvariante PPP schreibt sowohl die LHO als auch der
vorgenannte Leitfaden des Bundesbauministeriums aber folgende unabdingbare
Prämissen vor: 1.
Objektive
Begründung eines Bedarfes 2.
Etatmäßige
Absicherung der Miete bzw. des Entgeltes für die Gebäudenutzung einschließlich
der zu vereinbarenden Services während der Vertragslaufzeit (in
der Regel 15-20 Jahre) im Haushalt der öffentlichen Verwaltung Im Falle des
Kinderzentrums Monumentenstraße ist ein objektiver Bedarf – aufgrund der
demografischen Entwicklung und geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen –
nicht mehr begründbar. Zum
Stichtag (01.September 2006) bestand im Planungsraum des Kinderzentrums
Monumentenstraße ein erhebliches Überangebot an freien Kita-Plätzen. Ende 2006
trat die neue Grundschulordnung in Kraft, die u.a. eine Regionalisierung der
Einschulungsbereiche vorgibt und neue jahrgangsstufendifferenzierte
Einrichtungs-frequenzen (Anzahl der Schüler/Klasse) ab dem Schuljahr 2007/2008
festlegt. Hiernach zeichnet sich künftig eine Überkapazität auch an
Schülerplätzen in der betroffenen Region Schöneberg ab. Somit
liegen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Fortsetzung dieses
Projektes – unabhängig von der Beschaffungsvariante PPP – nicht
mehr vor. |
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